Kommunikationskonzept Regierungsrat und Kantonsverwaltung
1. Grundlagen
- Verfassung des Kantons Glarus; Art. 80
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG); Art. 10
- Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG); Art. 30
- Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV); Art. 34; Art. 35
2. Zweck
Mit dem vorliegenden Kommunikationskonzept regelt der Regierungsrat die Ziele, Zuständigkeiten und Grundsätze seiner Kommunikation und bestimmt die Kommunikationsmittel. Für spezielle Kommunikationsbereiche werden bei Bedarf eigene Konzepte erstellt.
3. Ziel
Mit einer aktiven Kommunikation vermitteln Regierungsrat und Kantonsverwaltung Informationen, zeigen Zusammenhänge auf, schaffen Transparenz und stellen Vertrauen her. Zudem fördern sie das gute Image des Kantons und verstärken das Bewusstsein über die Leistungen des Kantons Glarus. So tritt der Regierungsrat Indiskretionen oder Falschmeldungen entgegen. Die Kommunikation schafft Akzeptanz für die Beschlüsse und fördert deren Umsetzung.
4. Grundsätze
Regierungsrat und Kantonsverwaltung informieren nach den folgenden Grundsätzen:
aktiv und rechtzeitig
Regierungsrat und Kantonsverwaltung informieren zeitgerecht, aktiv und damit unaufgefordert. Aktive Information schafft Einsicht und Vertrauen.
sachlich und wahr
Die Informationen werden umfassend, wahr und möglichst objektiv vermittelt. Die wesentlichen Tatsachen sind der Öffentlichkeit darzulegen. Sie sind allgemein verfügbar. Die veröffentlichten Informationen entsprechen sprachlich und gestalterisch hohen Qualitätsansprüchen.
koordiniert und einheitlich
Die Kommunikation erfolgt koordiniert und einheitlich. Die Mitglieder des Regierungsrates vertreten die Beschlüsse des Kollegiums. Das Sitzungsgeheimnis bleibt gewahrt.
kontinuierlich und transparent
Die Kommunikation erfolgt kontinuierlich. Der Informationsrhythmus richtet sich nach der Aktualität. Die Informationsquelle wird deklariert.
verständlich und adressatengerecht
Regierungsrat und Kantonsverwaltung achten auf eine verständliche Sprache. Sie richtet sich in erster Linie an die Glarner Bevölkerung. Auf die Bedürfnisse der Medien wird soweit möglich Rücksicht genommen. Stimmberechtigte haben Anspruch auf verlässliche und ausgewogene Informationen zu den Landsgemeindevorlagen. Mitarbeitende der Kantonsverwaltung werden umfassend über wichtige Projekte und sie betreffende Themen informiert. Departemente sind angehalten, die relevanten Informationen intern zu kommunizieren.
inklusiv und angepasst
Regierungsrat und Kantonsverwaltung stützen sich auf die Regeln des Dudens und orientieren sich an den Schreibweisungen und am Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache des Bundes1.
Vorbehalten bleiben überwiegende private und/oder öffentliche Interessen sowie rechtliche Bestimmungen, die einer Kommunikation entgegenstehen.
5. Zuständigkeiten
Die Fachstelle Kommunikation ist der Staatskanzlei zugeordnet. Sie ist verantwortlich für die Information der Öffentlichkeit über Beschlüsse und Begründungen des Regierungsrates, vermittelt Informationen aus der Kantonsverwaltung und ist zuständig für die Krisenkommunikation. Sie steht den Medienschaffenden als Auskunftsstelle zur Verfügung. Der Gesamtregierungsrat kommuniziert seine Beschlüsse in abgesprochener Form, intern und extern. Er berät sich in der Regel in einem wöchentlichen Sitzungsrhythmus. Die Regierungsmitteilungen werden in den darauf folgenden Tagen im Newsroom auf der Website www.gl.ch publiziert. Für den Vollzug ist die Fachstelle Kommunikation zuständig.
Die einzelnen Departementsvorsteher und -vorsteherinnen entscheiden über die fachliche Kommunikation in ihren Departementen. Sie delegieren die Auskunftsstelle, welche sich mit der Fachstelle Kommunikation koordiniert.
Die Departemente informieren in Rücksprache mit der Fachstelle Kommunikation über ihre Tätigkeiten. Diese dient ihnen als Anlaufstelle für allgemeine Kommunikationsanliegen und, wo so bestimmt, als Single Point of Contact gegenüber Medien.
Kantonsnahe Institutionen und eigenständige Verwaltungsbereiche (z. B. Kantonsspital, Glarnersach, Visit Glarnerland) kommunizieren selbständig und nach eigenen Richtlinien. Die Koordination mit der Fachstelle Kommunikation ist erwünscht.
In besonderen und ausserordentlichen Lagen liegt die Zuständigkeit der Kommunikation bei der Kantonalen Führungsorganisation (KFO) (s. Dokument «Behelf KFO Information und Kommunikation in besonderen und ausserordentlichen Lagen»).
Die Gerichtsorgane (Gerichtsorganisationsgesetz; Art. 28) sowie der Landrat (Landratsverordnung; Art. 16a; Art. 70) erlassen eigene Bestimmungen zur Information und Kommunikation). Die Fachstelle Kommunikation steht bei Bedarf und vorhandener Kapazität für Hilfestellungen zur Verfügung.

6. Kommunikationsmittel
Die Kommunikationsmittel werden gemäss den Bedürfnissen und den vorhandenen personellen Ressourcen eingesetzt. Die Kommunikation erfolgt in der Regel digital, auch die Verwendung von Audios und Videos ist möglich. Es wird auf ein einheitliches Erscheinungsbild gemäss Cl/CD-Richtlinien geachtet.
Amtsblatt
Die Staatskanzlei ist für die Redaktion des Online-Amtsblattes zuständig, das nebst den anderen vorgeschriebenen amtlichen Publikationen für offizielle Mitteilungen zur Verfügung steht.
Audiovisuelle Angebote
Zu wichtigen Themen werden bei Bedarf audiovisuelle Angebote produziert, wie z. B. der Landsgemeindefilm.
Datenbanken
Unterlagen und Daten, etwa zu regierungsrätlichen Stellungnahmen auf politische Vorstösse, Vernehmlassungen, Themendossiers, Landsgemeindeprotokolle oder die Gesetzessammlung, sind auf der Website www.gl.ch publiziert.
Medienredaktionen, ausgewählte Nutzergruppen und Kantonsangestellte können per E-Mail informiert werden.
Individuelle Auskunft
Die zuständigen Stellen geben gegenüber Medien auf Rückfragen zu Medienmitteilungen und spezifischen Fragen nach Verfügbarkeit Auskunft. Es können zu speziellen Themenbereichen Hintergrundgespräche (off the record) mit interessierten Medienschaffenden durchgeführt werden.
Intranet
Das Intranet dient als hauptsächlicher Kommunikationskanal für die interne Kommunikation neben der mündlichen Information und den Mitteilungen per Mail.
Landsgemeindememorial
Das Landsgemeindememorial enthält alle relevanten Informationen über die Traktanden der Landsgemeinde mit den Anträgen des Landrates.
Medienmitteilung
Die Fachstelle Kommunikation informiert im Auftrag des Regierungsrates über dessen Beratungen und Beschlüsse. Regierungsmitteilungen werden auf der Website www.gl.ch publiziert und per automatisiertem Newsletter an Medien und Interessierte gesendet. Sie können danach auch auf den kantonalen SM-Kanälen ausgespielt werden.
Medienorientierung
Der Regierungsrat kommuniziert über wichtige Themen an einer Medienorientierung. Er tritt dabei in corpore auf oder bestimmt Delegationen. Die Medienorientierung kann live oder zeitversetzt auf dem Youtubekanal des Kantons übertragen werden. Die Organisation erfolgt durch die Fachstelle Kommunikation.
Social Media
Die Möglichkeiten von Social Media werden angemessen genutzt. Der Einsatz eigener Kanäle ist für Verwaltungseinheiten nur nach Rücksprache mit der Fachstelle Kommunikation möglich (s. Dokument «Social Media Kanton Glarus»).
Tätigkeitsbericht
Der jährliche Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über die Amtsgeschäfte des Glarner Regierungsrates, der Kantonsverwaltung und der Gerichte. Er richtet sich an den Landrat, steht aber der Bevölkerung auch zur Verfügung. Die Redaktion liegt beim Ratssekretariat.
Website
Der Bereich «Newsroom» auf der Startseite des Webportals www.gl.ch wird als zentrale Übertragungsplattform für Mitteilungen des Regierungsrates und der Kantonsverwaltung genutzt. Der Betrieb erfolgt durch die Fachstelle Kommunikation. Für die Inhalte auf den Unterseiten der Departemente sind die dort bestimmten Personen (Superuser) zuständig.
7. Überprüfung des Konzepts
Die Überprüfung und allfällige Anpassung dieses Konzepts sowie der einzelnen Anhänge erfolgt situativ durch die Staatskanzlei.