Navigieren im Kanton Glarus

my.gl.ch – Serviceportal des Kantons Glarus

Wir sind Landsgemeinde: «Reden und stimmen, wählen und gewählt werden»

Sie müssen draussen bleiben: Keine politischen Rechte für Frauen • Foto: Landesarchiv

Staatskanzlei • Aus der Geschichte kann man lernen. Der Public Newsroom gl.ch blickt in loser Reihenfolge zurück auf bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde. Heute: Grosse Weitsicht einiger Glarner Landräte vor 100 Jahren.

Von André Maerz, Public Newsroom gl.ch

60 Kantonseinwohner, 22 davon weiblich, unterzeichneten einen Memorialsantrag zuhanden der Landsgemeinde 1921:

«Die Schweizerischen Staatsangehörigen weiblichen Geschlechts sind, wie bisher, vom Teilnahmerecht an der Landsgemeinde ausgeschlossen, im übrigen aber dürfen sie reden und stimmen, wählen und gewählt werden und Anträge an die Gemeindeversammlungen und an die Landsgemeinde stellen, gleich wie die Staatsangehörigen männlichen Geschlechtes.»

Der Vorstoss hatte im Ring keine Chance. Es sollte weitere 50 Jahre dauern, bis es hiess «Ring frei für Frauen».

Keine Ungerechtigkeit

Küche und Kinder, dafür braucht es keine politischen Rechte • Foto: Jessica Rupp
Küche und Kinder, dafür brauche die Frau keine politischen Rechte • Foto: Jessica Rupp

Auf die Gründe für die Ablehnung soll hier nicht im Detail eingegangen werden. Es waren – neben dem formalen Hinweis, dass die 22 Mitunterzeichnerinnen der Eingabe ohnehin «ausser Betracht fallen» – die zum Teil heute noch verbreiteten Männerweisheiten, wonach Frauen in die Küche gehören und die Kinder erziehen dürfen. Zur Freiwilligenarbeit in der Kirche und bei der Armenpflege seien sie sehr willkommen. Zudem habe das damals neue Zivilgesetzbuch die Stellung der Frau «ganz bedeutend verbessert». Von Ungerechtigkeit könne keine Rede sein, schliesslich seien Frauen von der Wehrpflicht befreit und erst noch steuerprivilegiert. Und die Landsgemeinde habe 1916 einen weiteren Schritt unternommen, «indem sie die Frau zum Lehrerberuf wählbar erklärte».

Nicht verdient

Manche(r) dürfte sich die Augen gerieben haben bei der Lektüre des ablehnenden Berichts zur Gleichberechtigung der Geschlechter: Es sei richtig, dass «in den letzten Jahren das Frauenstimmrecht in mehreren europäischen Staaten eingeführt worden ist, insbesondere auch in mehreren der kriegsführenden Staaten, in welchen die Frau während der Dauer des Krieges an Stelle des Mannes die schwersten Arbeiten hinter der Front übernommen hatte. Die Gewährung der Gleichberechtigung der Frau mit dem Mann in der Politik bildete hier einen Akt dankbarer Anerkennung dieser Tätigkeit der Frau in schwerster Zeit. – In der Schweiz dagegen hat sich die Frau diese Gleichberechtigung nur in sehr engbegrenzten Gebieten zu erringen vermocht.»

Eine Vision der Zukunft

Dieser regierungsrätlichen Haltung stand 1921 im Landrat ein zukunftsorientierter Staatsentwurf entgegen. Damals wie heute präsentierte sich der Kanton Glarus nicht als einig Volk von Brüdern (schon gar nicht von Schwestern), sondern als eine stark polarisierte Meinungslandschaft.

Denn eine landrätliche Kommission sprach sich mehrheitlich für die Gewährung der politischen Rechte an die Frauen aus: «Auch heute will nicht gesagt werden, dass das alte unrichtig war, sondern nur, dass es heute überlebt ist. Die tatsächliche Entwicklung, Stellung und Bedeutung der Frau im öffentlichen Leben macht ihre Rechtlosigkeit unerträglich und geradezu zu einer Zeitkrankheit.»

Die nachfolgend aufgeführten Zitate aus dem Landsgemeindememorial 1921 führen in aller Deutlichkeit die Argumente auf, welche die Kommissionsmehrheit für die Gleichstellung eintreten liess. 

«Schon unsere Naturerkenntnis lässt die Behauptung nicht zu, dass die Frau an sich an Fähigkeiten wesentlich hinter dem Manne zurücksteht. Wenn bis ins letzte Jahrhundert hinein im allgemeinen dennoch eine gewisse Minderwertigkeit bestand, so ergab sich dieselbe hauptsächlich eben aus der unfreien Stellung der Frau in Familie und Staat und sodann aus der viel geringeren Bestätigungs- und Bildungsmöglichkeit. (…) Aber die Gewährung der politischen Gleichstellung der Frauen hat nicht nur deswegen zu erfolgen, weil die dahingehende Forderung des rechtlosen Volksteils vom Standpunkt der Begehrenden aus wohl begründet ist, sondern vor allem auch deshalb, weil die Interessen des Staates selber diese Neuerung gebieten.»

Militärstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat

«Unser heutiger Staat ist kein ausschliesslicher oder auch nur vorwiegender Wehr- oder Militärstaat mehr, in welchen die politischen Rechte verständlicherweise mit der Wehrtätigkeit zusammenhingen. Schon der nachgefolgte Rechtsstaat hat dieses Band gelockert und auch dem nichtwehrfähigen Landsmann das gleiche Recht verliehen, wie dem Krieger. Und heute sind wir allmählich auch in den Sozialstaat hineingewachsen, der viele neue Aufgaben erfüllen soll und will, der seinen Zwecken nach vielfach die Familie abzulösen beginnt oder vielmehr seinem Wesen nach immer mehr den Charakter einer grossen Gemeinschaft annimmt, welche gleich der Familie sich der Lebensförderung seiner Familie in allen Teilen zuwendet. In einem solchen Staatswesen haben dann auch wie in der Familie beide Geschlechter ihre Kräfte zu vereinigen und zusammenzuwirken.»

Andere Eigenschaften sind gefragt

«Der Mann allein, mit seiner besonderen Tatkraft und Kampfnatur, mit seinem starken Willen reicht da nicht mehr aus, weil diese seine Eigenschaften, welche dem weiblichen Element eigen sind, beruhend in dessen intensiverem Gefühlsleben. Was nach den Aufgaben und Anforderungen des früheren Staates als Schwäche der Frauen erschienen sein mag, muss im heutigen und kommenden Staat gerade als eine Stärke betrachtet werden und den Frauen der Weg zur unmittelbaren Betätigung im Staate öffnen. Der Sozialstaat verlangt von seinen Gliedern andere Eigenschaften als der Kriegerstaat.»

Gemeinsam aus dem Chaos

Geprägt von den noch sehr präsenten Eindrücken des eben zu Ende gegangenen ersten Weltkriegs ruft die Landratskommission im Memorial eindringlich zu einem gemeinsamen Weg der Geschlechter auf: «Wir leben in einer Zeit des wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenbruchs, wir stehen unverkennbar an einem Wendepunkt. Nur das Zusammenfassen aller Kräfte und Einsichten, nur die gemeinschaftliche, harte und ehrliche Arbeit aller Menschen, nur das enge Zusammenwirken von Mann und Frau vermag uns aus dem heutigen Chaos herauszuführen. Die Menschheit muss sich ein neues Ziel ihrer Bestrebungen und Bemühungen, einen neuen, unmittelbaren Lebenszweck setzen.»

Die einseitige Zielsetzung durch den Mann, welche zu einer Entwicklung ins Mechanische und Masslose leitete, hat zu einer Katastrophe geführt. Ein neues Ziel ergibt sich aber erst, wenn auch das weibliche Element im Staate zur Auswirkung gelangt; denn der Mann kommt über seine Natur, sein besonderes Wesen niemals hinaus, er kann und wird sich nur wiederholen. - Memorial 1921

«Die Gesundung muss aus der Vergeistigung des Daseinszweckes, aus der stärkeren Beseelung des Lebens, aus einer neuen Einstellung zur Arbeit und einer gerechteren Verteilung der Arbeitsgüter erwachen. Das Leben muss seinen Wert wieder in sich selber finden, nicht in der Menge und im Erwerb bloss seiner Mittel. Die Mitarbeit der mit anderen Gaben ausgerüsteten Frau kann allein die erforderliche Bereicherung des staatlichen wie des individuellen Lebens bringen.»

Zuviel und zu schnell

Das war zweifellos eine bemerkenswerte Stellungnahme der Landratskommission. Doch die kommenden Wochen bis zur Landsgemeinde würden nicht ausreichen, um «diese einschneidende und folgenreiche Änderung unseres Staatsrechtes» dem Stimmbürger verständlich und schmackhaft zu machen. Der Rat beschloss zwar mit knapper Mehrheit (29:28 Stimmen), der Landsgemeinde eine Verschiebung um ein Jahr zu beantragen, doch das Unterfangen war an der Landsgemeinde chancenlos. Das zeichnete sich schon in anderen Passagen des Landsgemdememorials ab: 

«Ferner hat die Kommissionsmehrheit die Ansicht, dass die durch die Memorialseingabe gestellte Frage vom Glarnervolke zurzeit weder nach ihrer Berechtigung, noch nach ihrer Bedeutung genügend erfasst wird, da dieses Problem ziemlich überraschend an die Landsgemeinde herantritt. Zweifellos und begreiflicherweise bedarf es noch vieler Aufklärung und Besprechung, nicht nur bis das Volk für diese Neuerung gewonnen ist, sondern bis es überhaupt nur diese Frage mit demjenigen Ernste in Behandlung und Entscheidung nimmt, wie es der Überlieferung und der Würde der Landsgmeinde entspricht und wie es die glarnerischen Frauen als Achtungsbeweis verlangen dürfen.»

Oder: «Die Tatsache, dass die politische Gleichstellung der Frau auf starken Widerstand stösst, erklärt sich zum Teil als natürlich Reaktion der Männer gegen diesen Versuch, ihnen die Alleinherrschaft im Staate zu entreissen. Und die schliessliche Stellungnahme des Einzelnen hängt wesentlich davon ab, ob er sich von der Überlieferung und Gewohnheit frei zu machen und diese Frage aus den heutigen Verhältnissen heraus zu beurteilen mag.»

Im Ring ergaben sich keine Überraschungen wie Jahrzehnte später etwa 2006 (Gemeindefusion) oder 2007 (Stimmrechtsalter 16). Eine grosse Mehrheit schmetterte den Memorialsantrag ab. Damit war das Frauenstimmrecht für 50 Jahre wieder vom Stammtisch bzw. zurück am Küchentisch.

> Abschrift Memorial und Protokoll Landsgemeinde 1921 «Frauenstimmrecht» [pdf]

Und heute?

Frauenstreiktag in Glarus 2019
Frauenstreiktag Glarus 2019
  • 1972 machte die politische Gleichstellung der Geschlechter im Kanton Glarus einen grossen Sprung nach vorne: (siehe «Ring frei für Frauen»).
  • Die Glarner Gleichstellungskommission schreibt in einer  Medienmitteilung  anlässlich des Nationalen Frauenstreiks 2019: «Auch heute bestehen im Berufsleben diskriminierende Ungleichheiten für Frauen. Zudem werden Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung gehindert, wenn sie Mütter werden oder Angehörige pflegen.»
  • Der Kanton nahm die Anliegen dieses Frauenstreiks in einen Aktionsplan auf.

Wir sind Landsgemeinde

Diese lose Serie über bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde entsteht in Zusammenarbeit mit alt Ratssekretär und Fahrtsbrief-Verleser Josef Schwitter aus Näfels. Die Texte von Roland Wermelinger und André Maerz lehnen sich an das jeweilige Landsgemeinde-Memorial und an die Landsgemeindeprotokolle an. 

Überblick über alle bisherigen Folgen

Mehr zur Glarner Landsgemeinde   

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang