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Kantonales Gesamtkonzept zur Biodiversität soll erarbeitet werden

Das Murmeltier muss noch zweimal in den Winterschlaf, bis die neue Glarner Biodiversitäts-Strategie vorliegen soll • Foto: Tapir

Regierungsratssitzung 27. Oktober 2020 • Zur Erhaltung oder Vergrösserung der Biodiversität im Kanton Glarus soll das Gesetz angepasst und ein strategisches Gesamtkonzept erarbeitet werden. Nachdem die Vernehmlassung abgeschlossen ist, wird nun der Landrat die Vorlage zuhanden der Landsgemeinde beraten.

Im Juni 2020 präsentierte der Regierungsrat seine Umsetzungsvorschläge zum Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus». Die Vernehmlassung ist abgeschlossen ist. Eine leicht angepasste Vorlage kann vom Landrat zuhanden der Landsgemeinde beraten werden.

Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes unbestritten

Die Teilnehmer der Vernehmlassung – neben Gemeinden und Parteien auch Umweltverbände, der Bauernverband, der Jagdverein oder die Handelskammer – befürworten die Vorlage grundsätzlich. Die Wichtigkeit der Biodiversität wird allgemein anerkannt. Unbestritten ist auch, dass es eine Strategie braucht, die die bestehenden und die zukünftigen Massnahmen mit Zielen einbindet. Sie soll regelmässig überprüft werden. 

Nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen soll die Regierung ein Gesamtkonzept für eine Biodiversitätsstrategie erarbeiten, das mit den Vorgaben des Bundes übereinstimmt. Die Strategie enthält die Ziele des Kantons bezüglich Biodiversität, die Massnahmen zur Erreichung der Ziele, die Kosten dieser Massnahmen und einen Zeitplan. Über die Umsetzung der Massnahmen und deren finanziellen Konsequenzen werden die politischen Entscheidungsgremien später zu befinden haben. Allerdings wird das gewünschte Tempo bei der Umsetzung nicht eingehalten werden können. Die Fertigstellung einer Strategie schon 2021 wird von der Regierung als unrealistisch bezeichnet. Die Erarbeitung einer Strategie und die Anhörung betroffener Kreise brauche mehr Zeit.

Geplante Gesetzesanpassungen

Das Natur- und Heimatschutzgesetz soll an zwei Stellen geändert werden:

Zweck: Die Sachüberschrift wird angepasst («Zweck» statt «Grundsatz»). Zudem wird der Begriff Umweltschutz gestrichen, weil dieser heute enger definiert wird als in den 1970er Jahren, als das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz erarbeitet wurde. Heute wird unter dem Begriff «Umweltschutz» der Schutz der Umwelt vor schädlichen Eingriffen wie Lärm, Luftschadstoffen oder Abfall verstanden. Der Schutz der Landschaft, der Lebensräume und von Flora und Fauna wird mit dem Begriff Natur- und Landschaftsschutz beschrieben. Diese Begriffe haben auch in den entsprechenden Gesetzen Niederschlag gefunden.

Die bisherigen Begriffe freilebende Tiere und wildwachsende Pflanzen sollen durch einheimische Tiere und Pflanzen ersetzt werden, um Neobiota auszuschliessen.

Ähnlich wie im Kanton Freiburg wird im Zweckartikel des Gesetzes das Thema Biodiversität aufgenommen. Der Schutz, die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität werden als Grundsatz des kantonalen Handelns im Naturschutzbereich konkret aufgeführt.

Biodiversitätsstrategie: In dieser neuen Bestimmung wird festgelegt, dass der Regierungsrat eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet. Die Gemeinden und Interessenverbände werden vor dem Beschluss der Strategie angehört. Das Ausmass wird durch den notwendigen Massnahmenbedarf bestimmt. Ein Teil der bisherigen Naturschutzbeiträge, beispielsweise für die Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen, dienen auch zur Verbesserung der Biodiversität und werden in den künftigen Ausgaben mitberücksichtigt. 

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