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Memorialsantrag zur Biodiversität: Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes geht in die Vernehmlassung

Hirschkäfer im Plattenwald • Foto: Visit Glarnerland

Regierungsratssitzung 23. Juni 2020 • Wie von einem Memorialsantrag verlangt, soll das Natur- und Heimatschutzgesetz angepasst werden. Im Zweckartikel soll das Thema Biodiversität explizit aufgenommen und dazu eine kantonale Strategie entwickelt werden. Der Vorschlag geht jetzt in die Vernehmlassung.

Der Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus» der Glarner Grünliberalen will den Regierungs- und Landrat beauftragen, der Landsgemeinde eine Anpassung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes zu unterbreiten. Das Gesetz sei mit dem «Konzept der Biodiversität» sowie mit folgenden Aufträgen an den Kanton zu ergänzen, «die Biodiversität gezielt und wirkungsvoll zu fördern», «eine kantonale Biodiversitätsstrategie zu entwickeln» und «zu ihrer Umsetzung jährlich genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen».

Im Bundesgesetz erscheint der relativ neue Begriff der Biodiversität nicht direkt. Der Bundesrat hat 2017 den Aktionsplan «Strategie Biodiversität Schweiz» erlassen und damit Ziele und Massnahmen auf nationaler Ebene festgelegt. Einige Kantone wie Genf, Waadt, Bern, Luzern und St. Gallen haben seither eigene kantonale Strategien erarbeitet. Der Kanton Genf ist bisher der einzige Kanton, der ein eigenes Gesetz zur Biodiversität erlassen hat. 

Der Kanton Glarus befasst sich bereits heute aktiv mit dem Thema Biodiversität. Der Schutz von Lebensräumen, die Revitalisierung von Gewässern, die Waldbiodiversität und weitere Aufgaben sind in der Aufgabenpalette des Departements Bau und Umwelt enthalten und werden vom Kanton finanziert bzw. mitfinanziert. Zu einzelnen Themen schliesst der Kanton dazu mit dem Bund Programmvereinbarungen über mehrere Jahre ab. Als Vorbereitung für die Programmvereinbarungen Naturschutz erhalten die Kantone jeweils vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen umfangreichen Bericht «Programm Naturschutz, Kanton Glarus, Nationale Prioritäten für die Programmvereinbarung der Periode 2020—2024». Darin werden der Zustand der Natur im jeweiligen Kanton und die wichtigsten Handlungsfelder beschrieben. In den Schlussfolgerungen des aktuellen Berichts wurden für den Kanton Glarus zwei Handlungsfelder zum Artenschutz aufgezeigt:

  • Kantonale Planung der Arten- und Lebensraumförderung: Erstellen eines kantonalen Gesamtkonzepts zur Arten- und Lebensraumförderung.
  • Artenförderung: Erarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen für national prioritäre Arten, stärkere Berücksichtigung der national prioritären Arten im Unterhalt und Management der Biotope; Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit beim Artenschutz; Unterstützung von kantonalen und regionalen Koordinations- und Beratungsstellen.

Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz

Der Bund kommt in seinem Bericht – wie die Antragsteller – zum Schluss, dass ein kantonales Gesamtkonzept (Strategie) zur Biodiversität im Kanton Glarus noch fehlt. Der Regierungsrat schlägt zwei Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz vor:

  • Anpassung des Zweckartikels (Grundsatz, biologische Artienvielfalz zu schützen)
  • Neuer Artikel mit Auftrag an den Regierungsrat, eine Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten

Kosten

Die Erarbeitung einer Biodiversitätsstrategie (ohne zusätzliche Kartierungen) wird externe Kosten von 50'000 bis 75'000 Franken auslösen. Dazu kommen interne Aufwendungen für die Begleitung der Erarbeitung der Biodiversitätsstrategie. Eine solche Strategie könnte frühestens 2022 erarbeitet werden. Auch die Umsetzung der Massnahmen einer Biodiversitätsstrategie wird in den Folgejahren je nach Umfang der Massnahmen jährliche Ausgaben generieren. Der Finanzaufwand ist abhängig vom Handlungsbedarf.

Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung.

Der neue Grundsatzartikel im Natur- und Heimatschutzgesetz

Artikel 1: Im Sinne des Umweltschutzes sind die Landschaft des Kantons Glarus, die Ortsbilder, geschichtlichen Stätten, Natur- und Kulturdenkmäler und Erholungsgebiete sowie die freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen zu schützen. Zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes ist dem gemeinsamen Lebensraum von Mensch, Tier und Pflanze Sorge zu tragen.

Artikel 8 (neu): Der Regierungsrat legt eine Strategie zum Schutz, zur Erhaltung und zur Förderung der Biodiversität fest und trifft die notwendigen Massnahmen.

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