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Wir sind Landsgemeinde: Der Jugend auf den Zahn fühlen

Schulzahnpflege: Bis heute bewährt • Archivbild Walter Studer, Keystone

Staatskanzlei • Aus der Geschichte kann man lernen. Der Public Newsroom gl.ch blickt in loser Reihenfolge zurück auf bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde. Heute: Wie im dritten Anlauf die Schulzahnpflege gesetzlich verankert wurde.

Von André Maerz, Public Newsroom gl.ch
 

Nach einem ersten Fehlversuch 1928 sollte als Teil eines neuen «Gesetzes über die Gesundheitspflege und die Versicherung in den Schulen» im Kanton Glarus, 1929 ein schulzahnärztlicher Dienst eingerichtet werden.

Doch die vorgeschlagene Lösung, wonach die damals 28 Gemeinden befugt gewesen wären, einen Schulzahndienst einzuführen, scheiterte erneut. Dafür gab es mehrere Gründe. Einen solchen Dienst hätten sich nur Glarus-Riedern, Ennenda und allenfalls noch Netstal leisten können. Und nur die Untersuchung der Zähne ohne Behandlung sei wertlos, da – so das Landsgemeindeprotokoll – «jedermann schlechte Gebisse feststellen könne.» Der Staat müssen den ärmeren Volksschichten entgegenkommen und eine billige Behandlung einführen. Schliesslich ging es noch um die Frage, wer überhaupt zu schulzahnpflegerischen Untersuchungen berechtigt sein sollte.

Das Gesetz über die Gesundheitspflege wurde verabschiedet, aber ohne den Passus der Schulzahnpflege. Dieser wurde an den Landrat zurückgewiesen, verbunden mit dem Auftrag, eine bessere Lösung mit mehr Biss zu präsentieren.

«Fliegende Zahnärzte»

Im dritten Anlauf 1930 klappte es dann. Stillschweigend wurde ein neues, eigenständiges Gesetz über die Schulzahnpflege von der Landsgemeinde verabschiedet. Das Landsgemeinde-Memorial führt auf viereinhalb Seiten aus, wie der Jugend flächendeckend auf den Zahn gefühlt werden soll, ohne eine zentrale kantonale Institution zu schaffen. Die Gemeinden mussten einen solchen Dienst vor Ort einführen. Sie konnten aber wählen, ob sie dies in der Gemeinde selbst organisieren oder ob sie nur eine geeignete Lokalität bereitstellen für «fliegende Zahnärzte», welche von Gemeinde zu Gemeinde zogen.

Geregelt wurde auch, wer solche schulzahnpflegerischen Dienste überhaupt ausführen durfte, wie einheitliche Behandlungstarife aussehen müssen, wie Schulzahnärzte und -praktiker Behandlungen vornehmen können und – natürlich – wie die Kosten zwischen Gemeinden und Kanton aufgeteilt werden.

Und heute?

Das 1930 festgelegte Gesetz über die Schulzahnpflege hat sich bewährt. Der Blick auf die heutige Regelung zeigt, dass zwar diverse kleinere Behandlungen und Korrekturen durchgeführt wurden, dass ihr aber bisher kein Zahn gezogen werden musste. Nicht schlecht für einen über 90-jährigen «Patienten».

Wir sind Landsgemeinde

Diese lose Serie über bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde entsteht in Zusammenarbeit mit alt Ratssekretär und Fahrtsbrief-Verleser Josef Schwitter aus Näfels. Die Texte von Roland Wermelinger und André Maerz lehnen sich an das jeweilige Landsgemeinde-Memorial und an die Landsgemeindeprotokolle an. 

> Überblick über alle bisherigen Folgen

> Mehr zur Glarner Landsgemeinde

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