Regierungsratssitzung 29. September 2026 • Der Regierungsrat genehmigt drei Leistungsvereinbarungen für 2027/2028 mit sozialen Institutionen.
Die Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis Ost, der Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung und der Stiftung Profil sollen weitergeführt werden. Die Angebote stärken die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem neuen Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG) gewinnt die ambulante Unterstützung zusätzlich an Bedeutung.
Pro Infirmis
Pro Infirmis Ost (Region Glarus) unterstützt Menschen mit Behinderungen durch Sozialberatung, begleitetes Wohnen, erweiterte Wohnbegleitung und Erwachsenenbildung. Für das erste Halbjahr 2027 ist eine Übergangsvereinbarung mit einer Abgeltung von insgesamt 53'750 Franken vorgesehen. Davon stammen 2000 Franken für die Erwachsenenbildung aus dem Sozialfonds. Ab Juli 2027 sollen die Beratungsleistungen stärker auf das SeTeG ausgerichtet werden.
Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung Kanton Glarus
Die von Pro Infirmis Ost betriebene Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung Kanton Glarus vernetzt und stärkt Menschen mit Behinderungen, sensibilisiert die Öffentlichkeit und fördert ihre Beteiligung an kantonalen Vorhaben. Sie soll zudem eine kantonale Behindertenkonferenz vorbereiten, die spätestens 2028 erstmals stattfindet. Für 2027 und 2028 sind je 26'000 Franken vorgesehen.
Stiftung Profil
Die Stiftung Profil – Arbeit & Handicap begleitet Menschen mit IV-Rente bei der Suche und beim Erhalt einer bezahlten Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt. Unternehmen berät sie bei der Schaffung geeigneter Arbeitsplätze. Für 2027 bleibt das Kostendach bei 40'000 Franken: 30'000 Franken für die Personalvermittlung einschliesslich Kurzberatungen und 10'000 Franken für die Beratung von Arbeitgebenden einschliesslich Öffentlichkeitsarbeit.