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Regierungsrat ist gegen Prüfung von Steuergutschriften

Regierungsratssitzung 2. Juli 2026 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, ein Postulat zur Einführung von Steuergutschriften bei besonders hohen Haushaltsüberschüssen abzulehnen. Er begründet dies mit der aktuellen Finanzlage des Kantons Glarus und sieht keinen praktischen Nutzen in einer entsprechenden Prüfung.

Landrat Adrian Hager (Niederurnen) und Mitunterzeichnende haben am 23. Mai 2026 das Postulat «Prüfung eines Modells für Steuergutschriften bei ausserordentlichen Überschüssen» eingereicht. Darin fordern sie den Regierungsrat auf, zu prüfen, ob ausserordentliche, nicht budgetierte Überschüsse künftig über Steuergutschriften oder befristete Steuerreduktionen an die Steuerzahlenden zurückgegeben werden können.

Der Regierungsrat hält das Anliegen zwar finanzpolitisch für nachvollziehbar, sieht im Kanton Glarus derzeit jedoch keine Grundlage für ein solches Modell. Trotz der besser als erwartet ausgefallenen Jahresrechnung 2025 stehe der Kanton nicht vor dauerhaft hohen Überschüssen. Vielmehr liege der Fokus auf der Stabilisierung des Finanzhaushalts und dem Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit. 

Auch der Vergleich mit dem Kanton Zug, auf den sich das Postulat bezieht, sei laut Regierungsrat nur bedingt aussagekräftig. Während Zug seit Jahren über sehr hohe Überschüsse verfüge, gehe es in Glarus darum, die Finanzierung künftiger Aufgaben und Investitionen sicherzustellen. Der Regierungsrat erachtet deshalb die Prüfung eines Rückvergütungsmodells als wenig zweckmässig und beantragt dem Landrat, das Postulat abzulehnen.

Das Postulat sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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