Kantonaler Richtplan: Umsetzung mehrheitlich auf Kurs
Regierungsratssitzung 23. Juni 2026 • Die Berichterstattung 2026 zum kantonalen Richtplan zeigt insgesamt eine positive Entwicklung der Raumplanung im Kanton Glarus. Viele Ziele und Massnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich auf gutem Weg. Gleichzeitig besteht in verschiedenen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf.
Gemäss der eidgenössischen Raumplanungsverordnung und dem kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetz muss der Kanton dem Bund sowie dem Landrat alle vier Jahre über den Stand der Richtplanung, deren Umsetzung und wichtige Änderungen der Grundlagen Bericht erstatten. Da die kantonale Richtplanung 2018 erst in den Jahren 2021 und 2022 genehmigt wurde, ist die vorliegende Berichterstattung 2026 der erste entsprechende Controllingbericht. Dieser zeigt ein mehrheitlich positives Bild. Zahlreiche Entwicklungsziele wurden bereits erreicht oder befinden sich in Umsetzung. Gleichzeitig bestehen in allen Richtplankapiteln noch offene Pendenzen sowie Inhalte mit Aktualisierungsbedarf.
Handlungsbedarf zeigt sich insbesondere bei der Umsetzung von Bundesaufträgen. Dazu gehören die Anpassung an die erste Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes sowie die Erfüllung der Anforderungen im Bereich Windenergie. Weitere Vorgaben des Bundes, etwa zur Wasserkraft, sollen in künftigen Richtplanrevisionen berücksichtigt werden.
Auf kantonaler Ebene betreffen die offenen Aufgaben vor allem auslaufende Projekte wie die Umfahrungsstrassen sowie Planungsgrundlagen mit Aktualisierungsbedarf, etwa die Abfallplanung. Auf Gemeindeebene steht die laufende Nutzungsplanungsrevision in Glarus Süd im Vordergrund. Weitere Aufgaben sind die Umsetzung des neuen Arbeitszonenmanagements und des Leitfadens Innenentwicklung, deren Verabschiedung durch den Regierungsrat noch im Jahr 2026 vorgesehen ist.
Der Regierungsrat stellt dem Landrat die Berichterstattung 2026 des kantonalen Richtplans zur Kenntnisnahme zu. Gleichzeitig wird die Berichterstattung auch beim Bund eingereicht.