Vogelschutz-Vorstoss geht Regierungsrat zu weit
Regierungsratssitzung 27. Mai 2026 • Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf beim Schutz von Vögeln vor Kollisionen mit Glasflächen, lehnt jedoch eine entsprechende Motion in ihrer ursprünglichen Form ab. Stattdessen soll das Anliegen im Rahmen der anstehenden Revision des Raumentwicklungs- und Baugesetzes aufgenommen werden.
Die Kollision von Vögeln mit Fenster- und Glasscheiben – sogenannter Vogelschlag – fordert in der Schweiz jährlich mutmasslich mehrere Millionen tote Tiere. Vor diesem Hintergrund reichten Ständerat Mathias Zopfi und Mitunterzeichnende am 17. Dezember 2025 die Motion «Verankerung des Vogelschutzes im Raumentwicklungs- und Baugesetz» ein.
Die Motion verlangt, dass der Regierungsrat gesetzliche Grundlagen schafft, damit bei neu erstellten Gebäuden Vogelschutzmassnahmen bei Fenstern und spiegelnden Flächen vorgeschrieben werden. Zudem sollen bei Sanierungen von Altbauten Massnahmen gegen Vogelschlag umgesetzt werden, wenn Fenster ersetzt werden.
Gesetzlich verankern
Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen grundsätzlich. Dem Vogelschutz im Baubewilligungsverfahren mehr Gewicht zu geben, sei berechtigt, hält er fest. Konkrete Zahlen zum Vogelschlag im Kanton Glarus liegen zwar nicht vor, schweizweit sei jedoch von einer hohen Zahl getöteter Vögel auszugehen.
Trotzdem beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Motion abzulehnen. Begründet wird dies mit der «sehr weitreichend geforderten Regelung» des Vogelschutzes. Stattdessen zeigt sich der Regierungsrat bereit, den Vogelschutz nach dem Vorbild anderer Kantone gesetzlich zu verankern. Vorgesehen ist ein risikobasierter und verfahrensökonomischer Ansatz. Dieser könnte etwa auf die Grösse ununterbrochener Glasflächen bei Gebäuden abstellen.
Das grundsätzliche Anliegen der Motionäre soll damit aufgenommen und im Rahmen der geplanten Revision des Raumentwicklungs- und Baugesetzes behandelt werden. Die Vorlage soll voraussichtlich an der Landsgemeinde 2028 traktandiert werden.
Die Motion sowie der Antrag des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.