Merkblatt hilft Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung des Stimmrechts
Staatskanzlei • Der Kanton Glarus veröffentlicht ein Merkblatt zum Stimmrecht von Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, über Rechte, Pflichten und zulässige Unterstützung zu informieren und eine Hilfestellung zu bieten.
Die Landsgemeinde 2025 beschloss mit der Vorlage «Förderung der politischen Partizipation» eine grundlegende Änderung: Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die bisher vom Stimmrecht ausgeschlossen waren, dürfen an kantonalen und kommunalen Abstimmungen teilnehmen.
Im Hinblick auf die kommenden Landratswahlen vom 14. Juni 2026 hat der Kanton Glarus ein Merkblatt veröffentlicht. Dieses informiert über Rechte und Pflichten bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen. Es richtet sich vornehmlich an diejenigen, welche in der Praxis mit dem Stimmrecht von Menschen mit Behinderungen umgehen müssen, also z. B. Heime und Institutionen, Beistandspersonen, Angehörige sowie Gemeindebehörden. Für Menschen mit Behinderungen liegt das Merkblatt auch in einfacher Sprache vor. Erklärt wird unter anderem, wer abstimmen darf, wie mit Abstimmungsunterlagen umzugehen ist und welche Unterstützung beim Abstimmen erlaubt ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Stimmrecht persönlich ist und jede unerlaubte Einflussnahme oder missbräuchliche Verwendung von Stimmzetteln strafbar ist.
Weitere Informationen sowie das Merkblatt in normaler und einfacher Sprache zum Herunterladen sind auf der Website des Kantons Glarus (Staatskanzlei) publiziert.
Medienkontakt
Alfonso C. Hophan, Leiter Rechtsdienst Kanton Glarus: 055 646 60 14 I alfonso.hophan@gl.ch