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Motion zum Kinderabzug bei gemeinsamer Obhut soll überwiesen werden

Faire Regelung beim Kinderabzug: Der Regierungsrat bevorzugt eine klare und einheitliche Regelung • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die FDP-Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» zu überweisen. Diese fordert eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes. Der Kinderabzug soll bei gemeinsamer oder abwechselnder Betreuung hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, auch wenn sie nicht zusammen besteuert werden und keinen Unterhalt zahlen.

Am 3. Dezember 2025 reichte die FDP-Fraktion die Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» ein. In vielen Familien – unabhängig davon, ob die Eltern getrennt oder im Konkubinat leben – tragen beide Elternteile die finanzielle Verantwortung für ihr Kind zu gleichen Teilen, sofern das Kind unter gemeinsamer oder abwechselnder Obhut steht. Die geforderte Änderung würde eine faire, moderne und zivilstandsunabhängige Regelung schaffen, die der Lebensrealität vieler Familien entspricht. 

Klare und einheitliche Regelung bevorzugt

Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen. Auf Bundesebene beschlossene Reformen wie die Einführung der Individualbesteuerung und die Abschaffung des Eigenmietwerts erfordern in der Legislaturperiode 2027–2030 ohnehin eine umfassende Überprüfung und Modernisierung des kantonalen Steuersystems. Dabei sollen Erwerbsanreize verbessert und die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen gestärkt werden. Eine Angleichung an das Bundesrecht wird grundsätzlich begrüsst, weil sie die Verständlichkeit für die Steuerpflichtigen erhöht und die Arbeit der Steuerverwaltung erleichtert.

Allerdings sieht der Regierungsrat in der vom Bundesrecht derzeit zwingend verlangten hälftigen Aufteilung des Kinderabzugs die bessere Lösung. Die von den Motionären vorgeschlagene Kann-Vorschrift würde keine klare Harmonisierung bewirken, sondern könne zu Rechtsunsicherheit und zusätzlichem Abklärungsaufwand im Einzelfall führen. Deshalb bevorzugt der Regierungsrat eine klare und einheitliche Regelung und beantragt dem Landrat, die Motion entsprechend zu überweisen.

Die Motion sowie der Antrag des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. 

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