Neues Konzept für die Information der Stimmberechtigten über die Landsgemeinde
Staatskanzlei • Der Kanton verfolgt bei der Abstimmungsinformation für die Landsgemeinde ein neues Konzept. Dieses ermöglicht einen einfacheren und zeitgemässeren Zugang zu den Informationen über die Landsgemeindegeschäfte. Unter anderem erhalten künftig alle Stimmberechtigten eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu den Vorlagen. Das bekannte Landsgemeindememorial können sie hingegen abbestellen.
Der Kanton Glarus verfolgt ein neues Konzept für die Information der Stimmberechtigten über die Geschäfte der Landsgemeinde. Er setzt damit eine Massnahme aus der Legislaturplanung 2023–2026 um. Diese sieht unter anderem vor, dass sich die Glarner Bevölkerung einfacher an der Politik beteiligen kann. Den rechtlichen Grundstein für das neue Konzept legte die Landsgemeinde 2025 mit einer Änderung der Kantonsverfassung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte.
Das Wichtigste in Kürze
Sämtliche Stimmberechtigten erhalten künftig eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu jedem Geschäft der kommenden Landsgemeinde. Die Ausführungen sind möglichst allgemein verständlich formuliert und schaffen einen Überblick über die anstehenden Traktanden. Die Broschüre dient als niederschwelliges Zugangstor zur Landsgemeinde. Ausgehend davon können sich Interessierte gezielt detailliertere Informationen beschaffen. Dazu stehen ihnen Verlinkungen auf das überarbeitete Landsgemeinde-Portal zur Verfügung.
In die neue Broschüre eingearbeitet ist der farbige Stimmrechtsausweis für die Landsgemeinde. Die Stimmberechtigten können diesen für die Abstimmungen im Ring einfach von der Broschüre abtrennen.
Mehr Informationen online
Im Kontext der Neukonzipierung der Abstimmungsinformationen wurde auch der digitale Auftritt der Landsgemeinde weiterentwickelt. Die Erläuterungen aus dem Memorial werden künftig auch direkt auf der Website dargestellt. Sie können damit auch ohne Download eines PDF-Dokumentes gelesen werden. Bei der Umsetzung wurde Wert auf die Nutzerführung gelegt, um die Orientierung zu erleichtern. Ausserdem sollen zusätzliche Informationen und Links publiziert werden. Dazu gehören zum Beispiel Vergleiche zwischen altem und neuem Recht sowie Verweise auf die Debatten im Landrat. Ausserdem werden die Such- und Archivfunktionen verbessert.
Die Weiterentwicklung des digitalen Portals erfolgte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Diese haben bezüglich ihrer Gemeindeversammlungen vergleichbare Bedürfnisse. Die gemeinsame Lösung setzt Synergien frei und spart damit allen Beteiligten Geld.
Memorial kann abbestellt werden
Künftig können die Stimmberechtigten auf die Zustellung des umfangreichen Landsgemeindememorials in ihren Haushalt verzichten. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Informationsbeschaffung ohnehin online erfolgt und das gedruckte Memorial dazu nicht benötigt wird. Aufgrund der Zustellung der neuen Broschüre bleibt sichergestellt, dass die Stimmberechtigten auch bei einem Verzicht auf das gedruckte Memorial aktiv angesprochen werden. Der Verzicht kann über das Serviceportal von Kanton und Gemeinden (my.gl.ch) mitgeteilt werden. Alternativ nimmt ihn die Wohngemeinde auch am Schalter, per Telefon oder per E-Mail entgegen.
Stichtag für die Abbestellung ist jeweils der 31. Januar.
Da das Memorial pro Haushalt mit einer stimmberechtigten Person zugestellt wird, gilt auch der Verzicht für den ganzen Haushalt. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein Verzicht mit allen stimmberechtigten Personen im Haushalt abgesprochen ist. Diese können den Verzicht auch widerrufen. Zudem können sie auch im Einzelfall stets ein Memorial bei der Gemeindekanzlei des Wohnorts bestellen. Das eigentliche Memorial bleibt in seiner bisherigen Form weitgehend erhalten. Dadurch kann es seine vielfältigen Aufgaben und Ansprüche auch weiterhin erfüllen. Um die Komplexität der Erläuterungen zu reduzieren, wird künftig jedoch auf Ausführungen zum Vernehmlassungsverfahren verzichtet. Ausserdem wird die parlamentarische Beratung weniger chronologisch, dafür stärker thematisch geordnet wiedergegeben.
Publikation der Landsgemeindeinformationen
- Bis spätestens Ende März werden die Informationen zur kommenden Landsgemeinde und damit auch das Landsgemeindememorial auf dem Landsgemeinde-Portal publiziert. Die elektronische Fassung des Landsgemeindememorials ist rechtlich massgeblich.
- Alle Stimmberechtigten erhalten rund vier Wochen vor der Landsgemeinde die Landsgemeinde-Broschüre mit ihrem persönlichen Stimmrechtsausweis.
- Ebenfalls rund vier Wochen vor der Landsgemeinde wird pro Haushalt ein Memorial zugestellt. Dieses kann auch abbestellt werden.
Medienkontakt
Michael Schüepp, Ratsschreiber-Stellvertreter: 055 646 60 13 I michael.schueepp@gl.ch