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Ein Wassergesetz für den Kanton Glarus

Das Glarner Wasserrecht soll umfassend revidiert werden • Foto des Sernf: Samuel Trümpy

Regierungsratssitzung 9. Dezember 2025 • Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Motion «Kantonales Wasserbaugesetz» und strebt darin die Schaffung eines kantonalen Wassergesetzes an, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Nebst dem von der Motion geforderten Wasserbaurecht sollen insbesondere auch die Wasserrechte sowie verfahrensrechtliche Vorschriften überprüft werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion als Postulat zu überweisen.

Landrätin Regula N. Keller und Mitunterzeichnende reichten im Oktober 2024 die Motion «Kantonales Wasserbaugesetz» ein. Darin wird ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Wasserbau gefordert. Im Grundsatz anerkennt der Regierungsrat den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Er erachtet es jedoch als notwendig, das kantonale Wasserbaurecht und die Bestimmungen zur Nutzung der Wasserkraft nicht in getrennten, sondern in einem einzigen neu zu schaffenden Wassergesetz zusammenzufassen. Dies soll mehr Rechtssicherheit schaffen und die Rollen von Kanton und Gemeinden in der Aufsicht sowie im Vollzug stärken.

Beibehaltung der Gewässerhoheit – Neuregelung der Zuständigkeiten

Der Regierungsrat hält am Grundsatz fest, dass die Hoheit über die Gewässer weiterhin bei den privaten Grundeigentümern verbleiben soll. Die etablierte Praxis der Erteilung von «Konzessionen» zur Nutzung der Gewässer soll ausdrücklich in die Rechtsordnung aufgenommen werden, um umweltrechtliche Anforderungen effizient durchsetzen zu können.

Um Massnahmen risikobasiert priorisieren zu können, sollen die Gewässer gemäss ihrer Bedeutung unterteilt werden (kantonal / kommunal / übrige), ohne dass damit eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse einhergeht. Die bestehende Wuhrpflicht bleibt in der Verantwortung der Eigentümerschaft der Gewässer. Darüber hinaus soll das Perimeterverfahren gesetzlich verankert werden, um die Nutzniesser von wasserbaulichen Massnahmen an den Kosten zu beteiligen.

Umwandlung der Motion in ein Postulat

Um die notwendige Handlungsfreiheit in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage zu erhalten, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Motion als Postulat zu überweisen. Er ist bereit, die Erarbeitung eines Wassergesetzes gesamtheitlich in Angriff zu nehmen. Dabei ist auch auf die laufende Revision des Wasserrechtsgesetzes auf Bundesebene Rücksicht zu nehmen, wo diese einen Einfluss auf die Gesetzesarbeiten im Kanton haben könnte.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Kantonales Wasserbaugesetz» als Postulat zu überweisen. Der Antrag sowie die weiteren Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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