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Ergänzungsleistungen: Rund eine halbe Million Franken Mehrkosten

Regierungsratssitzung 11. November 2025 • Der Regierungsrat setzt die anrechenbaren Maximalbeiträge für die Ergänzungsleistungen in der stationären Betreuung in Alters- und Pflegeheimen und für Leistungen der Spitex-Organisationen fest.

Mit der aktuellen Änderung der kantonalen Ergänzungsleistungsverordnung (KELV) werden die maximalen Ergänzungsleistungsbeiträge (EL) pro Bereich für jede Einrichtung neu festgelegt. Aufgrund der konkreten Tarife sowie der Bewohnerstruktur in den einzelnen Einrichtungen ist von Mehrkosten für den Kanton von rund 520'000 Franken (381'000 Fr. stationär und rund 140'000 Fr. ambulant) auszugehen.

Die EL-Beiträge müssen gemäss Bundesrecht so festgelegt werden, dass in der Regel keine Abhängigkeit von Sozialhilfe aufgrund eines Heimaufenthaltes entsteht. Die genehmigten Tarife zeigen, dass die beantragte Festsetzung der EL-Beiträge diesem Anspruch gerecht wird. Die Änderungen der KELV werden, vorbehältlich der Genehmigung durch den Bund, am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Bund und Kantone tragen die Lasten der EL gemeinsam, wobei die Kantone rund 70 Prozent der Kosten übernehmen. Die gesamten EL-Ausgaben für die Glarner Alters- und Pflegeheime, aufgeteilt auf die Bereiche Pension, Betreuung und Pflege, präsentieren sich wie folgt:

  Gesamtkosten (in Mio. Fr.) Anteil Kanton Glarus (in Mio. Fr.)
Pension 10,8  7,6
Betreuung: 3 2,1
Pflege: 1,7 1,2
Total: 15,5 10,8
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