Regierungsratssitzung 30. Oktober 2025 • Der Regierungsrat genehmigt zwei Leistungsvereinbarungen mit sozialen Institutionen für das Jahr 2026.
Die Pro Infirmis Glarus erbringt als Zweigstelle der Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel, deren Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu fördern sowie ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Ergänzt wird das bestehende Angebot durch die «Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung Kanton Glarus», für welche eine separate Leistungsvereinbarung besteht. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des neuen Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetzes sowie zur Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus. In beiden Fällen tritt die Pro Infirmis als Leistungserbringerin auf.
Der Regierungsrat genehmigt die beiden Leistungsvereinbarungen, wobei Pro Infirmis Glarus gesamthaft 107'500 Franken für das Jahr 2026 erhält und die Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung Kanton Glarus 26'000 Franken.