Navigieren im Kanton Glarus

my.gl.ch – Serviceportal des Kantons Glarus

Musikalische Talente fördern

Reiche Musiktradition im Glarnerland: Musikschüler während eines Musiklagers der Glarner Musikschule • Foto: Glarner Musikschule

Regierungsratssitzung 30. September 2025 • Der Kanton Glarus passt die Musikschulverordnung an, um das nationale Förderprogramm «Junge Talente Musik» in die kantonale Begabtenförderung zu integrieren.

Der Bund baut eine national abgestimmte Förderung für musikalische Talente auf. Das Förderprogramm «Junge Talente Musik» (JTM) soll den besonders begabten musikalischen Nachwuchs optimal unterstützen und auf einen allfälligen Übertritt an eine Musikhochschule vorbereiten. Der Regierungsrat passt deshalb die Musikschulverordnung (MSV) an die Vorgaben des Bundesprogramms an. Die Umsetzung erfolgt primär durch die Glarner Musikschule in Zusammenarbeit mit der Kantonsschule Glarus. Das Programm sieht die Förderung von voraussichtlich sechs bis acht Talenten pro Jahr vor. Die notwendigen Änderungen in der MSV schaffen die rechtliche Grundlage, um die vom Bund geforderten Strukturen zu verankern.

Keine Mehrkosten

Dem Kanton entstehen durch die Umstellung auf das JTM-Programm keine zusätzlichen Kosten. Die jährlich veranschlagten Ausgaben von total 63'000 Franken werden neben dem bestehenden Kantonsbeitrag von 27'500 Franken durch jährliche Bundesbeiträge von 16'000 Franken sowie Beiträgen von u. a. der Eltern und der Musikschule gedeckt. Die angepasste Musikschulverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Ausschreibung für die erste Durchführung des Förderprogramms «Junge Talente Musik» im Kanton Glarus ist für Oktober 2025 vorgesehen, der Programmstart erfolgt im Frühjahr 2026.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang