Regierungsratssitzung 29. April 2025 • Der Kanton Glarus erlässt Einwasserungsregeln, um den Klöntaler- und Walensee vor der aggressiven Quaggamuschel zu schützen. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Aufgrund der Ausbreitung der aggressiven invasiven Quaggamuschel in den Gewässern hat die Abteilung Umweltschutz und Energie ein temporäres Einwasserungsverbot für immatrikulationspflichtige Schiffe bis zum 31. Mai 2025 verhängt. Dieses Verbot soll durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden. Dazu erlässt der Regierungsrat eine neue Verordnung. Diese sieht eine Melde- und Reinigungspflicht sowie eine Einwasserungsbewilligungspflicht für Schiffe vor, die von einem Gewässer in ein anderes wechseln. Die Reinigung muss von zugelassenen Stellen fachgerecht durchgeführt werden. Für bereits eingewasserte Schiffe wird während einer Übergangsfrist von einem Monat eine erleichterte Bewilligung auf Basis einer Selbstdeklaration gewährt. Die Verordnung legt zudem die Zuständigkeiten für die Kontrolle und Durchsetzung fest.
Der Regierungsrat setzt die Verordnung über die Melde-, Einwasserungsbewilligungs- und Reinigungspflicht für Schiffe per 1. Mai 2025 in Kraft. Das von der Abteilung Umweltschutz und Energie verfügte Einwasserungsverbot für den Klöntaler- und Walensee wird auf denselben Zeitpunkt hin aufgehoben. Damit passt sich der Kanton Glarus den Melde- und Reinigungsvorschriften der Nachbarkantone sowie weiterer Kantone in der Schweiz an.
Schädliche Muschel
Die Quaggamuschel kann zu Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Wenn sie sich einmal in einem Gewässer festgesetzt hat, gibt es derzeit keine Möglichkeit, sie wieder zu entfernen. Die Quaggamuschel bildet in kurzer Zeit ganze Muschelbänke, wodurch Lebensräume für andere Tiere verloren gehen. Zudem filtrieren die Muscheln grosse Mengen Nahrung aus dem Wasser, die anderen Tieren fehlt. Ausserdem verursacht die Muschel erhebliche Schäden an Infrastrukturanlagen.