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Regierungsrat setzt Änderung der Verordnung im Energiebereich in Kraft

Regierungsratssitzung 17. Dezember 2024 • Der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit klimaschonenden Heizungen wird mit Fördergeldern des Bundes unterstützt. Der Regierungsrat ändert die entsprechende kantonale Verordnung im Energiebereich, damit die Bundesfördermittel bereitgestellt werden können.

Am 18. Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk das Energie- und Innovationsgesetz angenommen, das ein Impulsprogramm zur Förderung des Ersatzes fossiler Heizungen und zur Verbesserung der Energieeffizienz vorsieht. Der Bundesrat hat am 27. November 2024 die Energieverordnung angepasst, die Fördermassnahmen wie Beiträge für den Austausch von Heizungen und Boni für umfassende Gebäudesanierungen definiert. Die Fördermittel werden in den ersten Jahren auf 150 Millionen Franken und danach auf jährlich 200 Millionen Franken erhöht. Der Kanton Glarus erhält im ersten Jahr rund 595'000 Franken, danach rund 800'000 Franken. Die Förderung im Rahmen des Impulsprogramms erfolgt vollständig aus Bundesmitteln, ein kantonaler Beitrag fällt nicht an. Nicht ausgerichtete Fördermittel fliessen an den Bund zurück.

Die Umsetzung des Impulsprogramms macht eine Anpassung der Verordnung über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds notwendig. Der Regierungsrat genehmigt diese und setzt sie per 1. Januar 2025 in Kraft.

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