Glarner Boden für Glarner Böden
Departement Volkswirtschaft und Inneres • Der Boden ist ein kostbares Gut. Die kantonale Abteilung Landwirtschaft hat zusammen mit der Gemeinde Glarus Nord über das Pilotprojekt «Bodenverbesserung Tschachen/Hänggelgiessen» bei der ARA informiert. Trotz erheblichem Koordinationsbedarf kann eine Bodenverbesserung gelingen. Künftig müssen die Kosten für den Zielstandort gesenkt werden können.
Der Bundesrat hat im Jahr 2020 mit der Bodenstrategie Schweiz beschlossen, bis 2050 das Ziel «Netto null beim Bodenverbrauch» zu erreichen. Auch im Kanton Glarus ist man sich der Bedeutung der endlichen Ressource Boden bewusst. Im Rahmen des Projekts «Entwicklungsplanung Ressource Boden» wurde deshalb das Pilotprojekt «Bodenverbesserung Tschachen/Hänggelgiessen» initiiert.
Erfolgreiches Pilotprojekt
Das Pilotprojekt zeigte auf, dass es gelingen kann, Glarner Boden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Steigerung des Ertragspotenzials und der Ertragssicherheit einzubauen. Eine Voraussetzung dafür ist das Mitmachen der Behörden (Bund, Kanton, Gemeinde), der Bauherrschaft von Baustellen mit einer Verwertungspflicht von abgetragenen Ober- und Unterboden sowie der Bauherrschaft von Zielstandorten, an denen der Humus eingebaut wird. Ausserdem braucht es für das Zustandekommen bau- wie subventionsrechtliche Bewilligungen.
Vor dem Hintergrund der Klimaveränderung ist die Erhöhung der Ertragssicherheit aus Sicht der Landwirtschaft sehr wichtig. Tiefgründige Böden haben eine grössere Wasserspeicherfähigkeit, was sowohl in trockenen Zeiten als auch bei nassen Bedingungen infolge von starken Niederschlägen vorteilhaft ist. Der Ertragswert kann so zwischen 10 und 35 Prozent erhöht werden.
Die Einbaukosten des Humus sind für die Landeigentümer des Zielstandorts hoch und ohne Subventionen des Bundesamtes für Landwirtschaft und dem Kanton kaum tragbar. Das Pilotprojekt verfolgt deshalb auch das Ziel, die Bauherrschaft von Baustellen mit einer Verwertungspflicht gemäss der eidgenössischen Abfallverordnung stärker in die Pflicht zu nehmen und sich an den Einbaukosten zu beteiligen.
Medienkontakt
Marco Baltensweiler, Abteilungsleiter Landwirtschaft, Kanton Glarus: 055 646 66 39 I marco.baltensweiler@gl.ch