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Änderungen im Sozialhilfegesetz treten in Kraft

Änderungen im Sozialhilfegesetz treten am 1. Januar 2025 in Kraft • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 4. Juli 2024 • Der Regierungsrat setzt die Änderungen des Sozialhilfegesetzes per 1. Januar 2025 in Kraft

Die Landsgemeinde 2024 verabschiedete Änderungen des Sozialhilfegesetzes. Diese wurden notwendig, um die Reorganisation der Sozialen Dienste wie vorgesehen umsetzen zu können. Zentral an dieser Reorganisation ist die Zusammenführung der drei Stützpunkte in den drei Gemeinden an nur noch einem Standort. Gleichzeitig wird die aufsuchende Sozialarbeit im Gesetz verankert. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

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