Landrat
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Sitzordnung: Sitzordnung Mitglieder Landrat [pdf, 387 KB]
Sitzungsdaten 2026/2027
- 26. August 2026
- 23. September 2026
- 21. Oktober 2026
- 04. November 2026
- 18. November 2026
- 02. Dezember 2026 (ganztägig)
- 16. Dezember 2026
- 27. Januar 2027
- 10. Februar 2027
- 17. Februar 2027
- 24. Februar 2027
- 03. März 2027
- 21. April 2027
- 23. Juni 2027
- 25. August 2027
- 22. September 2027
- 27. Oktober 2027
- 03. November 2027
- 17. November 2027
- 01. Dezember 2027 (evtl. ganztägig)
- 15. Dezember 2027
Die Sitzungen finden in der Regel am Vormittag statt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Stellung und Aufgabe des Landrates
Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. Er ist die oberste Aufsichtsbehörde über Regierung, Verwaltung und Gerichte. Er bereitet die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse, entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
Zuständigkeiten
Im Unterschied zu den meisten anderen Legislativen kommt dem Glarner Landrat keine selbstständige Gesetzgebungskompetenz zu; diese liegt allein bei der Landsgemeinde. Es stehen ihm unter anderem folgende Finanzbefugnisse zu: Beschlüsse über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck, die 1'000'000 Franken, und über alle frei bestimmbaren wiederkehrenden Ausgaben für den gleichen Zweck, die 200'000 Franken im Jahr nicht übersteigen; der freie Erwerb von Grundstücken als Anlage oder zur Vorsorge im Betrag von mehr als 600'000 Franken bis zu 5 Millionen Franken. Er nimmt nur noch wenige Wahlen vor.
Wahl und Zusammensetzung
Der 60-köpfige Landrat wird im Proporzverfahren (Verfahren nach Sainte-Laguë) in drei Wahlkreisen gewählt:
- Glarus Nord: 28 Sitze
- Glarus: 18 Sitze
- Glarus Süd: 14 Sitze