Direkt zum Inhalt springen

Die Anträge – eine Veränderung wird in die Wege geleitet

Die umfangreichste Reform seit Erlass der Verfassung von 1887


gl2011-Antraege1.jpgDie Projektgruppe hat sehr effizient und konstruktiv gearbeitet, so dass sie dem Regierungsrat im Sommer 2005 Resultate vorlegen konnte. Nach intensiven Beratungen im Regierungsrat und im Landrat wurden der Landsgemeinde insgesamt drei Vorlagen unterbreitet. Diese drei Vorlagen, die an der Landsgemeinde 2006  dem Glarner Souverän zur Abstimmung vorgelegt wurden, bildeten gemeinsam die tiefgreifendste und nachhaltigste Reform im Kanton Glarus seit Mitte des 19. Jahrhunderts.

 

Die Inhalte der drei Vorlagen lauteten wie folgt:

Bildung von Einheitsgemeinden (§ 12)

Traktandum 12: Bildung von Einheitsgemeinden

Die Ortsgemeinden, die Tagwen, die Schulgemeinden und die Fürsorgegemeinden werden zu Einheitsgemeinden zusammengefasst. Dadurch wird die Zahl der Glarner Körperschaften von über 70 auf 25 reduziert.

Die erste der drei Vorlagen des Gemeindestrukturreformprojekts verlangte die Schaffung von 25 Einheitsgemeinden, also den Zusammenschluss der Ortsgemeinden mit den Tagwen, sowie den Schul- und Fürsorgegemeinden. Da die Bevölkerung im dritten Schritt über die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens befinden konnte, ging es de facto um die Zusammenführung der übrigen kommunalen Körperschaften. Falls die Landsgemeinde den zweiten Entscheid, nämlich den horizontalen Zusammenschluss der 25 Gemeinden abgelehnt hätte, wären jedoch gemeindeübergreifende Schulkreise nötig geworden, da viele der 25 Einheitsgemeinden zu klein für ein eigenständiges Schulwesen sind.

Fusion von Einheitsgemeinden (§ 13)

Traktandum 13: Fusion von Einheitsgemeinden

Die 25 Einheitsgemeinden sollen zu zehn Gemeinden zusammengefasst werden.

Die zweite Vorlage des Projekts "Gemeindestrukturreform" befasste sich mit der Fusion zu grösseren Gemeinden: Es sollen nicht nur die Gemeindestrukturen durch die Bildung von Einheitsgemeinden vereinheitlicht, sondern auch die vielen, eine kritische Grösse aufweisenden Gemeinden zu grösseren Einheiten zusammengelegt werden. Dieser Schritt sollte wesentlich zu schlanken Strukturen, starken Gemeinden, gesunden Finanzen, einer offenen Kultur und einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, was die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons deutlich erhöhen würde.

Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens (§ 14)

Traktandum 14: Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens

Das Sozial- und das Vormundschaftswesen sollen dem Kanton übertragen werden.

Die dritte Vorlage des Projekts “Gemeindestrukturreform“ beinhaltete die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens. Regierungs- und Landrat kamen zusammen mit dem Projektteam zum Schluss, dass sich das Sozial- und Vormundschaftswesen in zahlreichen Gemeinden in einem heiklen Zustand befinde. Viele defizitäre, teilweise gar verschuldete Fürsorgegemeinden sowie die wachsende Aufgabenfülle und die zunehmende Komplexität bei gleichzeitig steigenden Problemen, die entsprechende Stellen adäquat zu besetzen, stellte immer mehr kleinere Gemeinden vor grosse Schwierigkeiten. Die Analyse zeigte deutlich, dass das reine Milizsystem zunehmend an Grenzen stösst, da die Belastung für die Amtsträger immer grösser wird. Der Landrat beantragte daher der Landsgemeinde, das Sozialwesen und das Vormundschaftswesen dem Kanton zu übertragen, die Fürsorgegemeinden aufzuheben und deren Vermögen dem Kanton zweckgebunden für soziale Zwecke zu übertragen.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang
real estate