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Der Entscheid für eine bessere Zukunft

Die Landsgemeinde wagt den Aufbruch

Das Vorhaben eines solchen Projekts gab natürlich Anlass zu regen Diskussionen und Debatten. Im Vorfeld wurde auf Podien, an Stammtischen und in Leserbriefspalten heftig um künftige Strukturen gerungen. An der sehr gut besuchten Landsgemeinde 2006 sollten nun die Weichen der Zukunft von Glarus gestellt werden.

Die Südostschweiz, Ausgabe vom 8. Mai 2006 

Bild aus der Südostschweiz

Landsgemeinde 2006 – Die Glarnerinnen und Glarner schreiben Geschichte


Mit grosser Spannung sah man der Landsgemeinde entgegen, die wie folgt verlief:

Bildung von Einheitsgemeinden (§ 12)

Die Landsgemeinde stimmte der Bildung von 25 Einheitsgemeinden mit grossem Mehr zu. Ein Ablehnungsantrag hatte keine Chance. Dies liegt vor allem daran, dass bei der bereits 2003 beschlossenen „Gegenseitigen Unterstützungspflicht“ sich die finanzstarken Tagwen verpflichtet hatten, die oftmals finanzschwachen Orts-, Schul- und Fürsorgegemeinden zu unterstützen. Damit war die finanzielle Zusammenführung der Tagwen mit den Ortsgemeinden bereits vollzogen, die vollständige Zusammenführung wurde deshalb als überfällig erachtet.

Fusion von Einheitsgemeinden (§ 13)

Nach dem Entscheid zu 25 Einheitsgemeinden debattierte die Landsgemeinde fast anderthalb Stunden über den Hauptpunkt „horizontale Fusion“. Im Laufe der Debatte wurden sowohl Ablehnung des Vorhabens verlangt wie auch verschiedene Abänderungsanträge eingereicht. Das Abstimmungsprozedere gestaltete sich ausserordentlich spannungsreich. In der Schlussabstimmung werden die Gemeinden, gemäss dem Antrag, per 1. Januar 2011 zu drei Gemeinden fusioniert. Die drei neuen Gemeinden setzten sich wie folgt zusammen:

 

 

Glarus Nord (entspricht der heutigen Region Glarner Unterland)
Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Filzbach, Obstalden, Mühlehorn

Glarus Mitte (entspricht der heutigen Region Glarner Mittelland)
Netstal, Glarus, Riedern, Ennenda

Glarus Süd (entspricht der heutigen Region Glarner Hinterland)
Mitlödi, Schwändi, Sool, Schwanden, Haslen, Nidfurn, Leuggelbach, Luchsingen, Betschwanden, Rüti, Braunwald, Linthal, Engi, Matt, Elm

 

 

 

 

Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens
(§ 14)

Der dritte wichtige Schritt der Gemeindestrukturreform betraf die Übertragung des Sozial- und Vormundschaftswesens von den Fürsorgegemeinden an den Kanton. Obwohl dieser Schritt im Vorfeld der Landsgemeinde kaum umstritten war, wurde an der Landsgemeinde ein Ablehnungsantrag gestellt: mit der Schaffung von drei Gemeinden sei eine Kantonalisierung nicht mehr notwendig. Eine Bürokratisierung könne damit verhindert und die Nähe zum Hilfesuchenden bewahrt werden. Zahlreiche Rednerinnen und Redner betonten aber auch die Vorteile einer Kantonalisierung. Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, die Professionalisierung des Fürsorge- und Vormundschaftswesens und die Möglichkeit der Vernetzung noch vor der Bildung der drei Einheitsgemeinden. Der nur noch halb volle Ring nahm die Vorlage mit knappem Mehr an.

Beschwerden

Gegen den Landsgemeindebeschluss wurden zwei Beschwerden eingereicht respektive angestrebt, die allerdings vom Bundesgericht allesamt abgewiesen wurden. Damit stand der Umsetzung der Gemeindestrukturreform nichts mehr im Wege.

 

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