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Sozial- und Vormundschaftswesen

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Gute Erfahrungen mit der Kantonalisierung

Ein zentrales Projekt im Rahmen der Gemeindestrukturreform war die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens, das heisst die Übertragung dieser Aufgabe von den Gemeinden zum Kanton. Das Projekt wurde termingerecht abgeschlossen. Am 1. Januar 2008 nahm das Sozial- und Vormundschaftswesen seine Tätigkeit in den neuen kantonalen Strukturen auf.

Seit Anfang 2008 ist für die öffentliche Sozialhilfe und das Vormundschaftswesen voll und ganz das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Inneres (Sozialamt) zuständig. Hier sind alle übergeordneten Aufgaben und zahlreiche Verwaltungsaufgaben konzentriert: Personalfragen, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Planung und vieles mehr. Die Zentrale ist zudem für das Asylwesen zuständig und führt den grössten Teil der Sachbearbeitungen durch.

Regionale Stützpunkte als Anlaufstelle

Jede der drei Gemeinden hat einen regionalen Stützpunkt erhalten. Diese Stützpunkte sind die eigentliche Anlaufstelle für die öffentliche Sozialhilfe und führen ein Grundangebot. Sie halten den direkten Kontakt mit den Klientinnen und Klienten, übernehmen zivilrechtliche Mandate für Erwachsene und Kinder, organisieren die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe und führen den grossen Teil der jugendstrafrechtlichen Mandate.

Die drei Stützpunkte befinden sich an folgenden Adressen

  • Glarus Nord: Näfels, Bahnhofstrasse 24.
  • Glarus: Glarus, Winkelstrasse 22.
  • Glarus Süd: Schwanden, Bahnhofstrasse 13.

Vormundschaftsbehörde und Vormundschaftsstelle

Die Vormundschaftsbehörde wurde mit fünf Mitgliedern ausgestattet. Neben Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Sozialarbeit, Psychologie und Rechtswissenschaft sind darin auch erfahrene Laien vertreten. Die Behörde wird vom Regierungsrat gewählt und arbeitet nach den Vorgaben des neuen Vormundschaftsrechts.

Im Departement für Volkswirtschaft und Inneres wurde auf derselben Stufe wie die Sozialen Dienste der Bereich Vormundschaftswesen geschaffen. Er ist die Anlaufstelle in allen Vormundschafts- und Erbschaftsfragen, soweit sie die Vormundschaftsbehörde betreffen. Fachlich ist er der Vormundschaftsbehörde und organisatorisch dem kantonalen Sozialamt unterstellt.

Erfahrungen nach zwei Jahren

Mit der Professionalisierung wurde sowohl im Sozialhilfe- als auch im Vormundschaftsbereich eine Qualitätsverbesserung erreicht. Im Vormundschaftsbereich vor allem durch die Schaffung einer Fachbehörde und der Abteilung Vormundschaft. Diese beiden Organe bearbeiten alle Fälle im Kantonsgebiet nach den gleichen Standards und unabhängig des Wohnortes. Auch im Sozialhilfebereich wurden die Verfahren standardisiert und in allen drei Stützpunkten vereinheitlicht. Alle Mitarbeitenden verfügen über eine qualifizierte Ausbildung und bearbeiten bei einem 100%-Pensum rund 100 Sozialhilfe-Fälle. Die Stützpunkte sind mit allen Amtstellen im Kanton gut vernetzt. Der regelmässige Erfahrungsaustausch der Sozialarbeitenden im Fachbereich und die Bearbeitung von Praxisfragen durch eine Kommission der Stützpunkte tragen ebenfalls dazu bei, dass die Qualität gesteigert und die Missbrauchsrisiken minimiert werden. Die Klienten haben sich mühelos auf die neue Struktur umgestellt.

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