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B3.2: Gemeindeverwaltung

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Für leistungsfähige, professionell organisierte Gemeindeverwaltungen

Die drei neuen Gemeinden Glarus Süd, Glarus und Glarus Nord verfügen über eine leistungsfähige Verwaltung, die einen qualitativ hochwertigen Service public sicherstellen wird. Ihr Verwaltungsapparat wurde so strukturiert, dass sie mittelfristig das angestrebte Spar- und Synergiepotenzial ausschöpfen können.

 

Die Ziele

Der Projektgruppe Gemeindeverwaltung wurden folgende Ziele gesetzt:

  • Die drei neuen Gemeinden sollen mit einer gut durchdachten, sinnvollen Gemeindeverwaltung starten können.
  • Die Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Bereich des Service Public wird analysiert und neu geordnet.
  • Der Verwaltungsapparat wird so organisiert, dass die Ziele der Gemeindestrukturreform berücksichtigt werden. Dazu gehört namentlich, dass das Spar- und Synergiepotential ausgeschöpft wird.

Die Empfehlungen an die Gemeinden

  • Die Projektgruppe hat verschiedene Empfehlungen für die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden erlassen. So riet sie unter anderem, in den neuen Gemeinden sämtliche Baugesuche in den ausgeschiedenen Bauzonen durch die kommunalen Bauämter und nicht mehr durch den Kanton prüfen zu lassen. In zwei Punkten hat der Regierungsrat andere Empfehlungen abgegeben als die Arbeitsgruppe: So soll das Arbeitsamt wie bisher beim Kanton verbleiben und der Steuerbezug weiterhin durch den Kanton erfolgen.
  • Die Projektgruppe und der Regierungsrat empfahlen, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in den Bereich Tiefbau/Werkhof zu integrieren.
  • Für die Gemeindeverwaltungen wurden drei Musterorganigramme ausgearbeitet und die Personalausstattung berechnet. Der Regierungsrat erliess für die Gemeinden davon abweichende Personal-Benchmarks, die nicht überschritten werden sollten.
  • Die Projektgruppe hat zudem Muster-Pflichtenhefte und -Anforderungsprofile für zentrale Kaderstellen der Gemeindeverwaltungen ausgearbeitet.

Die Ergebnisse per Ende 2010

Alle strukturellen Ziele wurden erreicht. Im Hinblick auf die Finanzreform besteht jedoch auch nach dem Start der neuen Gemeinden noch Handlungsbedarf. Es ist zu erwarten, dass das Spar- und Synergiepotenzial in den ersten Jahren nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden kann.

  • Die Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden wurde an der Landsgemeinde 2009 im Sinne des Regierungsrates und des Landrates gutgeheissen.
  • Alle Gemeinden haben sich entschieden, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in den Bereich Tiefbau/Werkhof zu integrieren oder den Technischen Betrieben zu übertragen.
  • Die Musterorganigramme und Muster-Pflichtenhefte waren für die Gemeinden wertvolle Hilfen. Allerdings machten sie teilweise von ihrem grossen Autonomierecht Gebrauch und entschieden sich für abweichende Lösungen.
  • Im Herbst 2009 haben der Kanton und die Gemeinden beschlossen, eine gemeinsame Informatikplattform zu betreiben. Dieser Entscheid ist im Hinblick auf den Erfolg der Finanzreform von grosser Bedeutung. Am 1. Januar 2011 konnten die Gemeinden mit einer funktionierenden Informatik starten.
  • Bezüglich der Personalausstattung bestehen zwischen den Benchmarks der Regierung, den Empfehlungen der kantonalen und der kommunalen Projektgruppen und den tatsächlich umgesetzten Lösungen teilweise deutliche Differenzen.
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