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B3.1: Volksrechte/Behörden

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Grundlagen für die Gemeindeorganisationen

Das 2008 angenommene neue Gemeindegesetz räumt den drei neuen Gemeinden eine grosse Autonomie bei der Selbstorganisation ein. Diese nutzten Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd weitgehend aus, wobei sie sich für unterschiedliche Modelle entschieden. Am 1. Januar 2010 haben die neu gewählten Behörden ihre Arbeit aufgenommen und während eines Jahres ihre Gemeinde auf den Start am 1. Januar 2011 vorbereitet.

Die Ziele

Die Aufgabe dieser Projektgruppe war, Rahmenbedingungen zu setzen für

  • die Ausgestaltung der Volksrechte auf kommunaler Ebene
  • die Organisation und Ausgestaltung der neuen Behörden
  • die Finanzkompetenzen
  • die Integration der Tagwen (Bürgengemeinden).

Die Projektgruppe hat ferner den Entwurf zu einem neuen Gemeindegesetz und zwei Mustergemeindeordnungen ausgearbeitet.

Die Empfehlungen an die Gemeinden

Der Regierungsrat hat sich im Wesentlichen den Empfehlungen der Projektgruppe angeschlossen. Sie haben Eingang in das neue Gemeindegesetz und in die Übergangsbestimmungen gefunden, die den Wechsel von den bisherigen zu den neuen Gemeinden regeln. Die Landsgemeinde 2008 hat über die beiden Vorlagen befunden und ihnen mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Diese Empfehlungen lauteten:

  • Bei der Organisation der Behörden erhalten die neuen Gemeinden grösstmögliche Autonomie.
  • Die neu gewählten Behörden übernehmen nach Ablauf der Amtsdauer Mitte 2010 die Aufgaben der bisherigen Gemeinderäte.
  • Die Gemeindeversammlung bleibt für die Legislative das Grundmodell. Ein Gemeindeparlament wird als Möglichkeit vorgesehen.
  • Der Gemeinderat konstituiert sich selber.
  • Der Schulkommissionspräsident ist Mitglied des Gemeinderates und wird aus dessen Reihen bestimmt.
  • Die Schulkommission ist im Gemeindegesetz verankert. Ihre Mitglieder werden – mit Ausnahme des Schulpräsidenten – von der Gemeindeversammlung gewählt.
  • In den drei neuen Gemeinden ist zwingend eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) als Kontrollorgan zu wählen. Sie übernimmt die Aufgaben des bisherigen Rechnungsprüfungsorgans.

Zusätzlich verabschiedeten der Regierungsrat und die Projektgruppe folgende Empfehlungen zuhanden der neuen Gemeinden:

  • Das Gemeindeparlament soll zwar möglich sein, muss jedoch nicht zwingend per 1.1.2011 eingeführt werden.
  • Das Gemeindepräsidium soll als Vollamt ausgestaltet werden.
  • Der Gemeinderat soll aus fünf bis neun Mitgliedern mit einem Pensum von je ca. 20 Prozent bestehen.

Die Ergebnisse per Ende 2010

Die Projektziele konnten vollumfänglich erreicht werden, wobei die drei neuen Gemeinden von ihrer Autonomie umfassend Gebrauch machten:

  • Die Landsgemeinde 2008 hat das neue Gemeindegesetz und die Übergangsbestimmungen verabschiedet.
  • Alle drei neuen Gemeinden haben fristgerecht ihre Gemeindeordnungen, Personal- und Besoldungsreglemente, den neuen Gemeindenamen und das neue Gemeindewappen bestimmt.
  • Im September 2009 konnten in allen drei Gemeinden die Wahlen professionell und fristgerecht durchgeführt werden.
  • Die neuen Behörden haben per 1. Juli 2010 die Aufgaben von den bisherigen Gemeinderäten übernommen.
  • Die Integration der Tagwen und der Schulgemeinden in die neuen Einheitsgemeinden ist nach Plan verlaufen.
  • Alle Gemeinden sind per 1. Januar 2011 startklar. An Details werden sie noch einige Zeit arbeiten müssen.

In einigen Punkten weichen die Lösungen auf Gemeindebene deutlich von den Empfehlungen ab:

  • Glarus Nord hat sich bereits beim Start für ein Gemeindeparlament entschieden.
  • Glarus Süd hat sich für ein Gemeindepräsidium im Hauptamt (60 Stellenprozente) entschieden. Der Gemeinderat besteht hier aus fünf Departementen à je drei Gemeinderäten, wovon einer Departementschef ist.
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