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Erneuerung Zubringer Braunwald

Erschliessung Braunwald: Zwei Varianten im Fokus

Regierungsratssitzung 7. September 2021 • Der Schlussbericht zur Mitwirkung Erschliessung Braunwald wird vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen. Herauskrisiallisiert haben sich zwei Varianten, die jetzt detailliert abgeklärt werden.

Im Dezember 2020 wurde ein externer Berater beauftragt, zur künftigen Erschliessung von Braunwald einen freiwilligen Mitwirkungsprozess durchzuführen. Ziel war es, die betroffenen Anspruchsgruppen zu den umfangreichen Abklärungen zur Erschliessung Braunwalds anzuhören, die im Projekt Erneuerung Zubringer Braunwald während der letzten zwei Jahre erarbeitet wurden. Der Regierungsrat sollte Mitte 2021 im Wissen um alle Meinungen und Ansichten einen Entscheid für das zukünftige Vorgehen in der Planung und Realisierung der künftigen Erschliessung von Braunwald fällen können.

Der Schlussbericht empfiehlt nach der Mitwirkung und gestützt auf die technischen Möglichkeiten, nur noch folgende zwei Varianten weiterzuverfolgen:

Variante A: Neubau einer 10er-Einseilkabinenbahn

  • Neubau einer 10er-Einseilkabinenbahn, vorwiegend für Personentransporte und leichte Güter
  • Ertüchtigung der bestehenden Standseilbahn als Bahn für schwere und sperrige Güter sowie Personentransporte in reduzierter Art und Weise (primär für einen Notbetrieb)

Variante B: Neubau Standseilbahn auf bestehendem Trassee mit einem Neubau Bergstation

  • Neubau der Standseilbahn auf dem bestehenden Trassee
  • Neubau der Bergstation westlich oder östlich der heutigen Station

Bei der Weiterverfolgung der Variante B ist gleichzeitig aufzuzeigen, wie der Weitertransport von Personen zum Hüttenberg beziehungsweise zum Grotzenbüel erfolgen soll.

Strasse vom Tisch

Weil alle weiteren Varianten, so auch die Strassenerschliessung vom Urnerboden her, von keiner Anspruchsgruppe mehr forciert wurden, werden sie nicht weiterverfolgt. Es sollen nur die beiden erwähnten Varianten weiter ausgearbeitet werden, bis sie auf vergleichbarer Tiefe abgeklärt sind und einander nach allen relevanten Beurteilungskriterien gegenübergestellt werden können. Diese weiteren Abklärungen werden mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.
Bestehende Bahn muss ertüchtigt werden
Ein zentraler Punkt dieser Abklärungen wird sein, in welchem Ausmass die nötige Ertüchtigung der bestehenden Standseilbahn ausfallen muss, um auf der einen Seite einen ausfallsicheren Betrieb sicherstellen zu können, ohne auf der anderen Seite Kosten zu generieren, die bei einem Entscheid zur Realisierung einer Gondelbahn und einer «Standseilbahn light» doppelt anfallen könnten. Die vordringlichste Aufgabe der Projektverantwortlichen besteht nun darin, den Umfang dieser jetzt anstehenden Ertüchtigung zu definieren.

Unterlagen:

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