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Gesuch Lernfahrausweis

Um den Lernfahrausweis zu erlangen, benötigen wir das ausgefüllte Gesuch zur Erteilung des Lernfahrausweis inklusive einem Sehtest der bei einem dazu ermächtigten Optiker oder Arzt (bzw. Optikerin oder Ärztin) durchgeführt werden muss und den Nothelfer.

Erstmalige Einreichung des Gesuches

Wird das Gesuch erstmals eingereicht, so haben Sie persönlich vorzusprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit aktuellem Farbfoto und einen Schriftenempfangschein vorzulegen. Es ist auch möglich mit dem Gesuch bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde vorzusprechen und sich dort identifizieren zu lassen. Das Gesuch wird uns dann direkt weitergeleitet.

Gesuche können frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Früher eingegangene Gesuche werden als Termingeschäft bearbeitet. Mit dem Gesuchsformular ist der original Nothelferausweis einzureichen.

Gesuchsformulare können beim Strassenverkehrsamt bezogen oder herunter geladen werden:
Gesuch Lernfahrausweis

Sehtest

Der Sehtest muss bei einem dazu ermächtigten Optiker oder Arzt (bzw. Optikerin oder Ärztin) durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Monate sein. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.

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