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Vermessung

Die amtliche Vermessung – ein nationales Produkt – liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben.

Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für nahezu alle anderen Geoinformationen, die für zahlreiche Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben unverzichtbar sind. So basieren viele geografische Informationssysteme wie Orts-, Stadt- und Zonenpläne auf den Daten der amtlichen Vermessung. Diese Daten bilden in ihrer Gesamtheit ein nationales Produkt, für das einheitliche Standards definiert sind. Quelle: http:www.cadastre.ch.

Nomenklaturkommission

Die kantonale Nomenklaturkommission überprüft

  • die geografischen Namen der amtlichen Vermessung bei der Erhebung und Nachführung auf ihre sprachliche Richtigkeit,
  • deren geografische Abgrenzung und
  • die Übereinstimmung mit den Vollzugsregelungen nach Art. 6 GeoNV.

Merkblatt Nomenklaturkommission [pdf, 82 KB]

Schreibregeln für Flur- und Gewässernamen im Kanton Glarus [pdf, 256 KB]

RRB §634 Genehmigung EN Nomenklatur (26.10.2021) [pdf, 327 KB] | Namenliste mit Koordinaten [zip, 586 KB]

RRB §702 Genehmigung EN Nomenklatur (19.12.2017) [pdf, 326 KB]

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