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Angebote für Menschen mit Behinderung

Die Entwicklung der Angebote für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus wurde in einem Bericht zusammengefasst • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 28. September 2021 • Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Angebotsentwicklung für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus. Er beauftragt die zuständigen Stellen mit der Prüfung und Umsetzung der empfohlenen Massnahmen. Der Landsgemeinde 2024 soll ein Behindertenintegrationsgesetz unterbreitet werden.

Mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2014 hat die Schweiz eine Neuausrichtung der Behindertenpolitik vorgenommen. Der völkerrechtliche Vertrag konkretisiert die bestehende Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung.

Die wichtigsten Forderungen sind gleiche Rechte und Selbstbestimmung für alle sowie ein aktives Teilnehmen am gesellschaftlichen Leben. 2019 hat der Kanton Glarus das Projekt «Ausrichtung des Behindertenwesens im Kanton Glarus auf die UN-BRK» gestartet. Der von der Hauptabteilung Soziales in Auftrag gegebene Bericht «Angebotsentwicklung für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus - Standortbestimmung und Empfehlungen» [pdf, 1.3 MB] ist das Ergebnis des Projekts. 

Hohe Zufriedenheit mit den bestehenden Angeboten

Der Kanton Glarus wollte mit dem vorliegenden Bericht herausfinden, wie die kantonale Behindertenpolitik eingeschätzt wird, wie sie sich weiterentwickeln soll und welche Angebote es in Zukunft braucht. Der Bericht schildert die heutige Situation und zeigt in einer Analyse auf, welche Unterstützung sich Menschen mit Behinderung, Angehörige und Fachpersonen wünschen und wie die Angebote angepasst werden können. Grundlage war je eine Online-Umfrage für Menschen mit Behinderung und für Angehörige und Fachpersonen zu den drei Themen Wohnen, Arbeit und Bildung und soziale Teilhabe.

Aufgrund der Umfrageantworten kann festgehalten werden, dass die Zusammenarbeit mit den Institutionen und den ambulanten Organisationen im Kanton Glarus sehr geschätzt wird. Bei allen Beteiligten insbesondere auch bei den befragten Menschen mit Behinderung, besteht eine hohe Zufriedenheit mit den bestehenden Angeboten. Diese sollen beibehalten, gepflegt und weiter verbessert werden. Dazu gibt der Bericht Handlungsempfehlungen ab.

Handlungsmöglichkeiten werden aufgezeigt

  • Menschen mit Behinderung wünschen sich in den Institutionen mehr Privatsphäre. Sie wollen mehr selbst bestimmen und mehr mitreden. Der Kanton und die Institutionen sollen Massnahmen prüfen, damit das besser möglich ist.
  • Oft unterstützen Angehörige Menschen mit Behinderung. Sie sind stark gefordert. Der Kanton soll zusammen mit den Organisationen, Institutionen und Sonderschulen bestehende Entlastungsangebote besser bekannt machen. Es soll geprüft werden, ob zusätzliche Angebote nötig sind.
  • Menschen mit Behinderung wünschen inklusive Arbeitsplätze. Hier erhalten Menschen mit erschwertem Zugang zum erstem Arbeitsmarkt eine Begleitung und Unterstützung beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit. Der Kanton soll auch inklusive Arbeitsplätze fördern.
  • Damit die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung gut funktioniert, müssen alle Beteiligten gut zusammenarbeiten. Es braucht ein kantonales Netzwerk. Das Ziel ist, sich regelmässig zu treffen.
  • Manche Menschen mit Behinderung wohnen in einer Institution. Sie möchten vielleicht selbständiger Wohnen. Zum Beispiel in einer Aussenwohngruppe oder im begleiteten Wohnen. Es braucht deshalb mehr Angebote für selbständiges Wohnen. Und Menschen mit Behinderung sollen einfacher in ein anderes Wohnangebot wechseln können.

Umsetzung

Der vorliegende Bericht dient den Verantwortlichen des Kantons Glarus als Grundlage für eine Umsetzungsplanung. Die Empfehlungen werden geprüft, gemeinsam mit den Partnern im Behindertenwesen konkretisiert und aufgrund der verfügbaren Ressourcen, eigener Einschätzungen und laufender Projekte auf gesamtschweizerischer Ebene priorisiert. Damit sollen die Angebote für Menschen mit Behinderung und die generelle Behindertenpolitik noch besser an den Anforderungen der UN-BRK und den aktuellen Entwicklungen ausgerichtet und notwendige Anpassungen schrittweise umgesetzt werden. In einem Behindertenintegrationsgesetz sollen dann die wichtigsten Punkte zukunftsorientiert geregelt werden.

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