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Restaurantterrassen in den Skigebieten bleiben ab dem 1. März 2021 einstweilen geschlossen

Es darf von Take Away-Betrieben konsumiert werden, die Terrassen der Restaurants in Skigebieten dürfen dazu aber nicht mehr genutzt werden • Foto: Keystone-SDA

Departement Volkswirtschaft und Inneres • Der Kanton Glarus passt seine Praxis zu den Sitzgelegenheiten in den Aussenbereichen von Take-Away-Betrieben in den Skigebieten an. Restaurantterrassen dürfen vorläufig nicht mehr genutzt werden.

Der Kanton Glarus passt seine bisherige Praxis betreffend das Angebot von Sitzgelegenheiten zum Konsum von im Take-Away bezogenen Speisen und Getränken in den Skigebieten der bundesrätlichen Auslegung an. Diese sind unabhängig der Lage der Betriebe bis auf Weiteres unzulässig.

Den Betrieben wird eine Frist zur Umsetzung bis am Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, gewährt.

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