Direkt zum Inhalt springen

Skigebiete können im Kanton Glarus ab 30. Dezember 2020 öffnen

Regierungsratssitzung 29. Dezember 2020 • Nach einer Überprüfung der Sachlage hat der Regierungsrat entschieden, den am 22. Dezember 2020 einstweilig geschlossenen Glarner Skigebieten per 30. Dezember 2020 eine Betriebsbewilligung erteilen zu können. Die momentane epidemiologische Lage im Kanton Glarus und die ausreichenden Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung erlauben dies gemäss Regierungsrat aus heutiger Sicht.

Der Regierungsrat hat am 21. Dezember aufgrund der dazumal kritischen epidemiologischen Lage entschieden, die Skigebiete ab dem 22. Dezember 2020 einstweilen zu schliessen. Den Betreibern der Skigebiete wurde eine Überprüfung der Sachlage mit Wirkung per 30. Dezember 2020 angekündigt. Dazu hat der Regierungsrat die Bewilligungsvoraussetzungen erneut beurteilt. Er erachtet die Voraussetzungen als gegeben, um den Skibetrieb im Kanton Glarus bewilligen zu können. Insbesondere, weil die momentane epidemiologische Lage im Kanton Glarus und die ausreichenden Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung dies aus heutiger Sicht erlauben.

Die Betriebsbewilligungen sind darüber hinaus an die konsequente Einhaltung der von den Bergbahnen und der Gemeinde Glarus Süd eingereichten Schutzkonzepte gebunden. Insbesondere müssen die Betreiber der Skigebiete umfassende Massnahmen zur Reduktion von Unfallrisiken ergreifen und dürfen in den Takeaways keinen Alkohol ausschenken.

Darüber hinaus gelten folgenden Kapazitätsbeschränkungen:

  • für das Skigebiet Elm eine maximale Besucherzahl bei 4000 Personen pro Tag,
  • für das Skigebiet Braunwald eine maximale Besucherzahl bei 2000 Personen pro Tag,
  • bei den übrigen Betreibern wird die Grenze auf zwei Drittel der maximalen Erfahrungswerte festgelegt.

Diese Bewilligung gilt auf Zusehen hin. Eine substanzielle Verschlechterung der epidemiologischen Lage und der Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung würden eine Neubeurteilung erfordern. Dies könnte wiederum zum Entzug der Betriebsbewilligungen führen.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang