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Quarantäne bei Einreise aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko

Wer aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreist, muss sich beim Kanton melden • Symbolbild: Keystone

Departement Finanzen und Gesundheit • Seit Montag, 6. Juli 2020, gilt: Wer aus aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreist, muss sich innerhalb von 2 Tagen beim Kanton melden und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.

www.gl.ch/coronavirus

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