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So wird die Landsgemeinde 2020 durchgeführt

Messen der Körpertemperatur, Schutzmasken - 2020 wird an der Landsgemeinde alles anders sein • Archivbild: S. Trümpy

Staatskanzlei • In einem Grundsatzentscheid hat sich der Regierungsrat des Kantons Glarus am 2. Juli 2020 dazu entschieden, die Landsgemeinde nach Möglichkeit am 6. September 2020 durchzuführen. Dazu liegt nun eine spezielle Frage-und-Antwort-Seite vor.

Auf der Frage-und-Antwort-Seite zur Landsgemeinde 2020 auf gl.ch/coronavirus wird dargelegt, wie der Regierungsrat des Kantons Glarus das Interesse an der Durchführung der Landsgemeinde mit pandemischen Einschränkungen durch den Coronavirus vereinbaren will.

Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der pandemischen Entwicklung (Coronavirus-Fallzahlen) erst kurz vor der Landsgemeinde über deren definitive Durchführung. Er hat in Abstimmung mit Experten Kriterien festgelegt, an denen sich der Entscheid über eine Absage zu orientieren hat.

Falls die Landsgemeinde durchgeführt wird, so nur unter strenger Beachtung eines umfassenden Schutzkonzeptes. Dieses wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit erarbeitet. Zentrale Elemente sind eine strikte Eingangskontrolle zum Ring inklusive Temperaturmessung sowie eine Maskentragpflicht im und auf dem Ring. Auf unkontrollierbare Rahmenveranstaltungen zur Landsgemeinde wird gänzlich verzichtet (Bericht vom 2. Juli 2020).

Fiebermessen und Schutzmaskenpflicht

Auf dieser Frage-und-Antwort-Seite wird detailliert beschrieben, wie die Landsgemeinde 2020 ablaufen wird, falls sie durchgeführt wird. Die Liste der aufgeführten Fragen und Antworten wird ständig erweitert.

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