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Am Kantonsspital sind Besuche wieder möglich

Foto zvg.

Kantonsspital • Das Kantonsspital Glarus (KSGL) erlaubt seinen Patientinnen und Patienten wieder Besuche zu empfangen. Allerdings sind Einschränkungen einzuhalten.

Besuche im ganzen Spital sind ab dem Mittwoch, 10. Juni 2020, mit Einschränkungen wieder erlaubt. Patientinnen und Patienten mit einem Aufenthalt von mehr als drei Nächten dürfen nach der dritten Nacht maximal eine Person gleichzeitig zum Besuch empfangen. Besuche sind an jedem Tag möglich, jedoch auf den Zeitraum zwischen 14.00 und 19.00 Uhr beschränkt.

Schutzkonzept einhalten

Nach wie vor gilt am KSGL für Patienten und Mitarbeitende im Kontakt mit Patienten eine Maskentragpflicht. Dies gilt auch für die Besucherinnen und Besucher. Die Verhaltensregeln wie Abstand halten, Körperkontakt vermeiden oder Hände desinfizieren sind weiterhin einzuhalten. Die Zutrittskontrolle beim Haupteingang des Spitals sorgt dafür, dass pro Patient nur eine Besucherin oder ein Besucher anwesend ist. Die Patientinnen und Patienten werden in einem Schreiben über die Besuchsregelung informiert. Ebenso werden sie gebeten, die Besuche selbst zu koordinieren.

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