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Regierungsrat führt Vernehmlassung zur Revision des Kantonalbankgesetzes durch

Foto: Tapir

Regierungsratssitzung 9. Juni 2020 • Die Verfassung des Kantons Glarus und das Gesetz über die Glarner Kantonalbank sollen angepasst werden. Der Regierungsrat führt eine Vernehmlassung zur Vorlage durch.

Der Landrat erliess 2008 eine Eigentümerstrategie für die Glarner Kantonalbank und die Landsgemeinde 2009 verabschiedete eine Änderung des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank. Als Zielvorgabe wurde definiert, dass die Glarner Kantonalbank mittel- bis langfristig (fünf bis zehn Jahre) über eine Rentabilität und eine Eigenkapitalbasis verfügt, die es ihr ermöglicht, auf eine Staatsgarantie zu verzichten. Eine externe Untersuchung bestätigt die Erreichung dieser Ziele und sie zeigt, dass sich die Eigentümerstrategie bewährt hat.

Eigentümerstrategie soll umgesetzt werden

Der Regierungsrat schickt eine Vorlage in die Vernehmlassung. Er schlägt vor, die Kantonsverfassung anzupassen. Das Kantonalbankgesetz soll totalrevidiert und dabei die Staatsgarantie abgeschafft werden. Die bewährte Strategie der Entpolitisierung soll fortgesetzt werden. Der Kanton soll sich aus der strategischen Führung zurückziehen und seine Beteiligung am Aktienkapital von heute 68 Prozent schrittweise auf eine Minderheitsbeteiligung von mindestens einem Drittel reduzieren. Gleichzeitig soll die Glarner Kantonalbank von einer spezialgesetzlichen in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Die Eigentümer- soll in eine Beteiligungsstrategie überführt werden. Der Leistungsauftrag soll erhalten werden, wonach die GLKB zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der glarnerischen Wirtschaft beiträgt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. August 2020. Die Vorlage geht danach in den Landrat und 2021 vor die Landsgemeinde. 

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