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Corona-Pandemie: So setzt der Kanton Glarus die Lockerung um

Foto: iStock

Departement Volkswirtschaft und Inneres • Bestimmte Läden und Betriebe dürfen wieder öffnen. Für den Vollzug der begleitenden Schutzmassnahmen sind die Kantone zuständig. Der Kanton Glarus hat ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Betriebe wie Coiffeurgeschäfte, Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden, aber auch unbediente Autowaschanlagen dürfen wieder öffnen. Die Behörden überprüfen, ob Schutzkonzepte vorhanden sind und umgesetzt werden. Das Arbeitsinspektorat unterscheidet bei der Kontrolle zwischen Branchen, wo ein direkter Kundenkontakt besteht (z. B. Coiffeure) und solchen, wo Menschenansammlungen möglich sind (z. B. Baumärkte, Gartencenter).

Musterschutzkonzepte sind verfügbar

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO branchenbezogene Musterschutzkonzepte erstellt. Die Bedienung von Kunden darf nur erfolgen, wenn ein schriftliches Schutzkonzept vorliegt und die darin festgehaltenen Massnahmen auch umgesetzt werden. Aufgrund der späten Verfügbarkeit der Schutzkonzepte gehen die Verantwortlichen davon aus, dass einzelne berechtigte Betriebe zeitlich verzögert öffnen.

Einhaltung der Massnahmen wird überprüft

Der Vollzug über die Einhaltung der geforderten Massnahmen obliegt den Kantonen, namentlich dem Arbeitsinspektorat für die Prävention und der Kantonspolizei für die Intervention. In einer ersten Phase werden Geschäfte und Einrichtungen unangemeldet besucht und die Schutzkonzepte überprüft. Dabei steht das Informieren und Beraten im Vordergrund. Erst in einer zweiten Phase sollen mangelhafte Schutzmassnahmen geahndet werden. Dies kann zu einer temporären Schliessung eines Betriebs führen. Behördliche Kontrollen in Bezug auf die Umsetzung der Schutzkonzepte erfolgen nicht flächendeckend. Das Arbeitsinspektorat stellte in den letzten Wochen fest, dass die Mehrheit der Betriebe die erforderlichen Schutzmassnahmen in Eigenverantwortung umgesetzt haben. Trotz der positiven Wahrnehmung muss gut darauf geachtet werden, dass diese weiterhin befolgt werden. Der Gewöhnungseffekt, mit Corona zu arbeiten und zu leben, ist erkennbar.

Zivilschutz besucht Betriebe und informiert

Die kurzfristig notwendigen Patrouillen, die für den Vollzug der Schutzmassnahmen erforderlich sind, können nicht aus Ressourcen der Kantonspolizei oder des Arbeitsinspektorats gestellt werden. Das Kommando des Zivilschutzes des Kantons Glarus hat deshalb den Einsatz von geschulten Zivilschützern ab dem 29. April 2020 bewilligt.

Finanzhilfe – Task Force Wirtschaft ist aktiv

Die Task Force Wirtschaft wird von der Vorsteherin des Departementes Volkswirtschaft und Inneres geleitet und trifft sich regelmässig. Ihr gehören die Vorsteher der Departemente Finanzen und Gesundheit und Bildung und Kultur an, weiter die Präsidenten der Handelskammer, des Gewerbe- und des Baumeisterverbandes sowie die Geschäftsführer der Glarner Kantonalbank und des Unternehmens KraussMaffei Highperformance. Vertreter der Glarner Wirtschaftsförderung sind ebenfalls Teil des Gremiums.

Die vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft werden von der Task Force laufend überprüft und diskutiert. Es geht hierbei um Zahlungen aus der Erwerbsersatzordnung, der Arbeitslosenversicherung mit der Kurzarbeitsentschädigung, den vom Bund verbürgten Covid-19-Krediten im Umfang von 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes sowie um Entschädigungen für Kulturschaffende und Sportinstitutionen.

Ergänzend zu Instrumenten des Bundes hat die Glarner Kantonsregierung auf Anregung der Task Force am 31. März 2020 Finanzhilfen beschlossen, welche die Liquidität der Firmen zusätzlich sichern. Es sind dies einerseits die Möglichkeit, zusätzliche Kredite zu denjenigen des Bundes durch den Kanton verbürgen zu lassen, und andererseits, einen einmaligen Beitrag von 3500 bis maximal 6000 Franken als Härtefallentschädigung zu erhalten. Voraussetzung für den Bezug von Kantonsinstrumenten ist, dass die Bundeshilfen vollständig ausgeschöpft wurden und eine Weiterführung des Geschäftes nur mit zusätzlicher Hilfe möglich ist.

Der Zugang zu den Kantonsinstrumenten ist unter www.gl.ch/coronakredit beschrieben.

                                                                                

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