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Das Kantonsspital darf wieder vermehrt Patienten behandeln

Foto: KSGL

Kantonsspital Glarus • Der Bundesrat erlaubt den Spitälern ab dem 27. April 2020, nicht dringliche Behandlungen vorzunehmen. Das Kantonsspital Glarus fährt das ambulante und stationäre Leistungsangebot stufenweise wieder hoch. Patientenbesuche sind weiterhin nicht zugelassen.

Dank der Lockerung der einschränkenden Massnahmen kann das Kantonsspital Glarus ab dem 27. April 2020 den Betrieb schrittweise und unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes wieder hochfahren. Die Betreuung von Corona-Patienten ist sichergestellt. Das Kantonsspital Glarus bleibt weiterhin auf einen grösseren Ansturm von Corona-Patienten gerüstet, indem die räumlichen Konzepte auf dem Notfall und auf der Bettenstation der Medizin aufrecht erhalten bleiben. Auf der Intensivstation werden die maximalen Kapazitäten reduziert. Die Möglichkeit für einen raschen erneuten Ausbau wird aber offengehalten.

Ambulant wieder fast alles möglich

Ambulante Untersuchungen, Sprechstunden und Einzeltherapien sind ab dem 27. April 2020 wieder möglich. So können beispielsweise Routinekontrollen auf der Kardiologie und der Gynäkologie, radiologische Untersuchungen oder Physiotherapien für Einzelpersonen wieder durchgeführt werden. Gruppentherapien oder die Öffnung des SanaTrains für den Publikumsverkehr sind noch nicht möglich.

Stationäre Angebote mit Vorbehalt

Auch stationäre Behandlungen und Abklärungen sind wieder vermehrt möglich. Weil das KSGL aber weiterhin Vorhalteleistungen für Corona-Patienten bereithalten muss, stehen Personal und Material für Operationen nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Das Operationsangebot wird langsam wieder erhöht. Zusammen mit den behandelnden Ärzten wird das Operationsprogramm für die nächsten Wochen geplant. Die Patienten auf den Wartelisten werden nach der medizinischen Dringlichkeit durch das Spital benachrichtigt. Sollte unerwartet eine grosse Anzahl von Corona-Patienten auf die Intensivstation kommen, so müsste das Operationsprogramm kurzfristig wieder reduziert werden.

Patientinnen und Patienten werden geschützt

Das Kantonsspital hat ein umfassendes Schutzkonzept zum Schutz der Patientinnen, Patienten und der Mitarbeitenden erarbeitet. Damit garantieren alle Fachbereiche die Einhaltung der Hygieneregelungen. Beispielsweise gilt auf den Zimmern sowie in den Behandlungs- und Therapieräumen eine generelle Maskenpflicht. Masken sind beim Eingang und in den Fachabteilungen erhältlich.
Als Folge des umfassenden Schutzkonzeptes wird der ambulante Patientenstrom so geplant, dass in den Warteräumen die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das kann je nach Fachbereich zu einer Beschränkung der Anzahl ambulanter Patienten führen. Ambulante Patientinnen und Patienten mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, müssen weiterhin auf einen nicht dringlichen Arzttermin warten. Besucherinnen und Besucher sind bis auf Weiteres nicht zugelassen.

Nicht zuwarten

Der Lockdown in den Spitälern hat zu einem Behandlungs- und Therapiestau geführt. Dies kann für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten gravierende Folgen haben. Nicht behandelte Krankheiten oder Körperschäden oder verpasste Diagnosen können langfristig zu noch grösseren Beschwerden führen. Deshalb empfiehlt das Kantonsspital Glarus dringend, zurückgestellte Arzt- oder Therapietermine nachzuholen.

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