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Regierungsrat verlängert Glarner COVID-19-Verordnung

Foto: iStock

Regierungsrat • Die COVID-19-Verordnung des Kantons Glarus wird an das Bundesrecht angepasst und um eine Woche bis 26. April 2020 verlängert.

Am 8. April 2020 verlängerte der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus um eine Woche bis zum 26. April 2020. Um die Übereinstimmung mit dem Bundesrecht zu wahren, hat der Regierungsrat per Zirkularbeschluss auch die kantonalen Bestimmungen vorerst um eine Woche bis am 26. April 2020 verlängert.

 

 

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