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Ab sofort gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Foto: Keystone

Kantonale Führungsorganisation • Aufgrund von verschiedenen Ereignissen erlässt die Führungsorganisation des Kantons Glarus ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Das trockene Wetter in den letzten Wochen führte auch im Kanton Glarus zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. Die Feuerwehr musste in den vergangenen Tagen einige Male ausrücken, um kleinere Wald- und Flurbrände zu löschen. Die Kantonale Führungsorganisation erlässt deshalb in Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt ab sofort ein striktes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. 

Zur Waldesnähe zählen die ersten 50 Meter ab der Waldesgrenze. Verboten ist das Entzünden von Feuer, das Grillieren mit Holz und Holzkohle, das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Verboten, und auch in Zeiten ohne Feuerverbot nicht angebracht, ist auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln. 

Verstösste können geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin. 

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