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Gesuche für Kulturförderung werden angepasst

Departement Bildung und Kultur • Aufgrund der Coronapandemie wird das Verfahren der Kulturförderungsgesuche angepasst.

Beschleunigte Gesuchsbehandlung ausserhalb der Eingabetermine

Aufgrund der Coronakrise können viele kulturelle Projekte und Veranstaltungen nicht wie geplant stattfinden. Kulturschaffende müssen geplante Aktivitäten einstellen und absagen. Schweizweit werden grosse Anstrengungen unternommen, die schwierige Lage von Kulturschaffenden zu entschärfen.

Die Kulturförderung des Kantons Glarus bietet ab sofort die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens. Im Fokus stehen dabei kulturelle Projekte, die im Zusammenhang mit der Coronakrise und der Situation von Glarner Kulturschaffenden entstehen, sagt der Kulturbeauftragte des Kantons Glarus, Fritz Rigendinger:

Für kulturelle und künstlerische Projekte, die die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben, auf Kultur, Politik, Bildung oder Wirtschaft zum Thema haben, sich mit Ideen von Zusammenleben oder der Debatte um Werte beschäftigen, bieten wir neu ein beschleunigtes Verfahren und die laufende Gesuchsbehandlung ausserhalb der üblichen Eingabetermine.

Die Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen aus dem Kulturfonds gelten weiterhin. 

Senden Sie Ihr Beitragsgesuch mit den üblichen Unterlagen (Projektbeschrieb, Budget, Finanzierungsplan) an kultur@gl.ch  oder an die Fachstelle Kulturförderung, Gerichtshaustrasse 25, 8750 Glarus.

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