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Abnahme der Gemeinderechnungen später möglich wegen Corona-Pandemie

Regierungsratssitzung 31. März 2020 • Ausnahmeregelung, weil gesetzliche Fristen voraussichtlich nicht eingehalten werden können.

Gemäss dem Glarner Gemeindegesetz haben Gemeinden mindestens zweimal jähr­lich – im Frühjahr und im Herbst – eine ordentliche Gemeindeversammlung abzuhalten. Sie beschliessen spätestens bis zum 30. Juni über die Rechnung des Vor­jahres und bis zum 15. Dezember über den Voranschlag sowie den Steuer­fuss für das folgende Jahr.

Weil aber die aktuelle Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates öffentliche oder private Veranstaltungen oder auch Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verbietet, dürfen – bis mindestens am 19. April 2020 – Gemeindeversammlungen gar nicht durchgeführt werden.

Zwar kann die zuständige kantonale Behörde unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen von den Verboten der COVID-19-Verordnung 2 bewilligen. Es ist jedoch offensichtlich, dass kein Schutzkonzept den gestellten Anforderungen genügen kann.

Der Regierungsrat geht nicht davon aus, dass die Corona-Krise bis zum 19. April 2020 bewältigt ist und gleich im Anschluss daran bereits wieder Grossveranstaltungen wie Gemeindeversammlungen durchgeführt werden können. Solche Versammlungen benötigen eine Vorlaufzeit von rund zwei Monaten. So dürfte es zumindest schwierig, vielleicht sogar unmöglich werden, in der ersten Jahreshälfte 2020 eine Gemeindeversammlung durchführen zu können.

Rechnungsabnahme 2019 mit Mitte Dezember 2020

Der Regierungsrat ist zuständig für Verordnungen und Verfügungen in Notlagen, insbesondere zur raschen Einführung von Bun­desrecht. Angesichts des Zeitdrucks und weil weder Landrat noch Landsgemeinde darüber befinden können, hat der Regierungsrat beschlossen, die bundesrechtliche Covid-19-Verordnung 2 umzusetzen, indem den Gemeinden ausnahmsweise gestattet ist, ihre Rechnungen 2019 bis spätestens Mitte Dezember 2020 den Stimmberechtigten zur Abnahme zu unterbreiten. Selbstredend bleibt es den Gemeinden unbenommen, bereits vorab eine ausserordentliche Gemeindeversammlung anzusetzen und dort nebst anderen Geschäften auch die Rechnungen 2019 zur Abnahme zu unterbreiten.

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