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Covid-19-Praxis hat Betrieb aufgenommen

Seit Montag, 23. März 2020, werden Corona-Tests zentral organisiert • Foto: iStock

Kantonale Führungsorganisation, 24. März 2020 • Um die medizinischen Grundversorger und die Ärzte am Kantonsspital Glarus zu entlasten, wurde eine zentrale Covid-Praxis eingerichtet, in der nach Aufgebot durch die Hotline Medizin Abstriche vorgenommen werden.

Die Hotline Medizin +41 55 646 20 60 zum Coronavirus ist werktags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Erfahrenes Gesundheitspersonal triagiert die Fälle und weist gegebenenfalls einen Termin zu für einen Abstrich oder eine Untersuchung in der COVID-Praxis.

Covid-19-Praxis: Tests nur nach Einweisung durch Hotline Medizin

  1. Hotline Medizin +41 55 646 20 60 anrufen (08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr).
  2. Sie werden am Telefon beraten.
  3. Ihnen wird – falls nötig – ein Termin in der Covid-19-Praxis zugewiesen.
  4. Unter Berücksichtigung von Schutzmassnahmen wird Ihnen in der Covid-19-Praxis ein Abstrich genommen oder Sie werden untersucht.
  5. Sie gehen wieder nach Hause.
  6. Die Resultate werden schnellstmöglich Ihrem Hausarzt zugestellt. 

Covid-Praxis: Zentrales Drive-In für Corona-Tests

Werktags, jeweils von 14.00 bis 15.00 Uhr, werden in einem Drive-In-Betrieb Abstriche durchgeführt bei Patienten, bei denen keine ärztliche Untersuchung notwendig ist. Diese Abstriche sollen prioritär ausgewertet werden, damit die Personen bei einem negativen Resultat rasch wieder im Beruf tätig sein können. Die COVID-Praxis zielt Kinder (ab 2 Jahren) und Erwachsene mit Erkältungssymptomen an. Hausbesuche werden weiterhin durch den Hausarzt gemacht.

Test nur nach Telefontriage

Vor Ort werden in der  Covid-Praxis keine administrativen Arbeiten vorgenommen: Die Anmeldung muss zwingend via Hotline erfolgen. Die Dokumentation wird auf Papier geführt und in einem Ordner in der Covid-Praxis abgelegt. Die Informationen fliessen zurück an die Hotline-Zentrale. Von da gehen sie dann – wie auch später die Laborresultate – an die jeweiligen Hausärzte der Untersuchten.

Schutzmassnahmen bei der Behandlung

Bei der Behandlung trägt jeder Patient einen Mundschutz und desinfiziert sich zuvor die Hände. Gegebenenfalls werden dem Patienten Masken nach Hause gegeben und verrechnet. Das behandelnde Gesundheitsfachpersonal trägt eine Schutzausrüstung pro Diensttag, die aus Maske, Brille, Haube und Mantel besteht. Die Handschuhe werden nach jedem Patienten gewechselt.

Zeugnis erst ab 5 Tagen notwendig

Damit auf Hotline und Covid-Praxis weniger administrativer Druck lastet, weil die Patienten meist sofort ein Zeugnis verlangen, wird der Kanton Glarus die Bevölkerung informieren, dass dieses erst ab 5 Tagen Abwesenheit aufgrund der Erkrankung notwendig ist.    

Hausarztpraxen werden aufgrund der Einsätze am Nachmittag verkürzte Öffnungszeiten haben, dafür entfällt die Entnahme der Abstriche.

www.gl.ch/coronavirus

Aktuelle Informationen, Merkblätter, Telefonnummern usw. zur Situation im Kanton Glarus

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