Departement Justiz und Sicherheit • Bis und mit 4. April 2020 dürfen gegen alle Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet. Diese Massnahmen gelten auch im Kanton Glarus. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Betreibungs- und Konkursamtes.