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Coronavirus: Eidgenössische Volksabstimmung am 17. Mai 2020 wird nicht durchgeführt

Bundesratssitzung, 18. März 2020 • Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten.

Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen. Der Bundesrat wird eine entsprechende Verordnung beschliessen.

Ausserdem empfiehlt er den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen.

Kein Abstimmungskampf möglich

Aufgrund der derzeiten Einschränkungen kann weder ein Abstimmungskampf geführt werden, noch haben die Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.

Fristenstillstand für eidgenössische Volksbegehren geplant

Weiter sollen die Sammel- und Behandlungsfristen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksbegehren während einer begrenzten Zeit ruhen sollen. Damit soll insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass derzeit aufgrund der nötigen Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit kaum mehr Möglichkeiten zur Unterschriftensammlung im öffentlichen Raum bestehen.

Die Medienmitteilung des Bundesrates zum Herunterladen.

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