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Kanton organisiert unbürokratische Hilfe für Unternehmen

Departement Volkswirtschaft und Inneres • Der Kanton Glarus nimmt die Lage der von der Coronakrise betroffenen Unternehmen sehr ernst und hilft schnell und unbürokratisch. Dabei werden die vom Bund beschlossenen Massnahmen in den Bereichen Kurzarbeitsentschädigung sofort angewendet und weitergehende Unterstützungsangebote geprüft.

Das Coronavirus und die Massnahmen dagegen haben Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben im Glarnerland. Der Wirtschaft soll deshalb schnell und unbürokratisch unter die Arme gegriffen werden. Oberstes Ziel ist die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende. Mit der Kurzarbeit steht ein wirksames Instrument bereit, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten.

Karenzfrist für Kurzarbeit auf einen Tag verkürzt

Für die Soforthilfe stehen von Seiten des Bundes derzeit 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort und bis 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres respektive die Hauptabteilung Wirtschaft und Arbeit versprechen eine schnelle Bearbeitung der eingehenden Gesuche.

Verbürgte Bankkredite für KMU

Daneben stehen den Schweizer KMU mit finanziellen Engpässen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. 10 Millionen Franken sollen zusätzlich an die Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche Verwaltungskosten gehen. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu eine Million Franken gewähren. Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssen zurückbezahlt werden. Der Bundesrat erleichtert zudem die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 will er für neue Bürgschaften die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen. Im Kanton Glarus ansässige Firmen wenden sich dafür an die Bürgschaftsgenossenschaft BG Ost (http://www.bgost.ch/).

RAV derzeit nur per Telefon oder Mail erreichbar

Auch bei der Unterstützung der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ergeben sich im Zuge des Coronavirus einige organisatorische Anpassungen. Die Regionale Arbeitsvermittlung RAV in Glarus wird für alle Stellensuchenden bis auf weiteres geschlossen. So werden die Mitarbeitenden des RAV vorübergehend nur noch digital (Telefon, Mail) erreichbar sein. Sowohl An- und Abmeldungen wie auch die obligatorischen Beratungsgespräche finden neu per Telefon statt. Damit sollen persönliche Kontakte in der Geschäftsstelle möglichst vermieden werden. Unternehmen, welche für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt haben, sollen diese Mitarbeiter nicht auf das RAV schicken. Sie haben keinen zusätzlichen Anspruch auf Taggelder.

Task Force wird eingesetzt

Daneben treibt das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Bildung einer Task Force voran, die aus den Präsidenten der Glarner Handelskammer und des Glarner Gewerbeverbandes, der Glarner Kantonalbank, den Vorstehern der Departemente Finanzen und Gesundheit sowie Bildung und Kultur bestehen soll. Ziel ist, bis Ende März ein Paket mit zusätzlichen Massnahmen zur Verbesserung der Liquidität in den Firmen zu schnüren.

www.gl.ch/coronavirus

Aktuelle Informationen, Merkblätter, Telefonnummern usw. zur Situation im Kanton Glarus

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