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Coronavirus: Ausser Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen werden alle Läden geschlossen bis 19. April 2020

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Departement Finanzen und Gesundheit • Per sofort sind alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe zu schliessen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen. Dies hat der Bundesrat entschieden und gilt unverändert auch für den Kanton Glarus.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

Veranstaltungsverbot und Ladenschliessungen

Ab Montag, 16. März 2020, um Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. Diese Einschränkungen gelten bis mindestens 19. April 2020.

Versorgung der Bevölkerung ist sichergestellt

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Der Zugang zu Heimen und zum Spital ist jedoch eingeschränkt. Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.

Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Schulen bis 19. April 2020 geschlossen, Kindertagesstätten sollen geöffnet bleiben

Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen.

Alle unnötigen Kontake vermeiden

Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.

Bis zu 8000 Armeeangehörige und Milizformationen aufgeboten 

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Um den Gesuchen der Kantone zu entsprechen, erhöht der Bundesrat die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige.

Zuerst werden die Verbände zum Einsatz kommen, die sich im regulären Truppendienst befinden. Rekrutenschulen, Durchdiener und Wiederholungskurse werden wo erforderlich verlängert. In gewissen Bereichen müssen zusätzlich Truppen mobilisiert werden, unter anderem alle vier Spitalbataillone sowie fünf Sanitätskompanien.

Grenzkontrollen

Der Bundesrat hat weiter entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.

www.gl.ch/coronavirus

Aktuelle Informationen, Merkblätter, Telefonnummern usw. zur Situation im Kanton Glarus

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