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Besuchsverbot in Heimen und Spitälern

Departement Finanzen und Gesundheit • Zum Schutz vor dem Coronavirus werden Besuche im Spital und in Heimen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Um Bewohner von Heimen und Spitalpatienten im Kanton Glarus vor dem Coronavirus zu schützen, gilt ab sofort ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen für einzelne Besucher können in begründeten Fällen (z. B. Eltern von Kindern, Verwandte und palliative Patienten) von der jeweiligen Institution für Bezugspersonen bewilligt werden. Besuchsregelung Kantonsspital Glarus [pdf, 18 KB]

Gesetzliche Grundlagen zu dieser Regelung.

www.gl.ch/coronavirus

Aktuelle Informationen, Merkblätter, Telefonnummern usw. zur Situation im Kanton Glarus

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