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Coronavirus: Bundesrat verbietet grosse Veranstaltungen - Kanton richtet Infoline ein

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind verboten.

Kantonale Infoline für NICHT-medizinische Fragen eingerichtet

Der Entscheid des Bundesrates, grosse Veranstaltungen zu verbieten, hat Konsequenzen auf geplante Events im Kanton Glarus. Organisatorische Fragen rund um die Durchführbarkeit von Veranstaltungen können gestellt werden, auf folgender Infoline Telefon: +41 55 645 67 00

(Mo.–Fr. von 08.00–12.00 & 13.30–17.00, Do. bis 17:30 Uhr)

Verhaltensregeln und Merkblätter für medizinische Fragen finden Sie auf dieser Übersicht.

Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er reagiert auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ab sofort bis mindestens bis zum 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, muss eine Risikoabwägung vorgenommen werden.

Auswirkungen im Kanton Glarus

Die neue Lage hat auch Auswirkungen auf geplante Veranstaltungen im Kanton Glarus und betrifft insbesondere die Fasnacht. In Glarus musste sowohl der für Samstag geplante Sternmarsch, wie auch der Fasnachtsumzug am Sonntag abgesagt werden. Auch der Nachtumzug in Ennenda wurde abgesagt. Ob einzelne Veranstaltungen stattfinden, abgesagt werden oder Ersatzanlässe geplant sind, erfahren Sie auch direkt bei den jeweiligen Organisatoren.

An einer Medienkonferenz vom Freitag, 28. Februar erklärte Regierungsrat Rolf Widmer, Departementsvorsteher Finanzen und Gesundheit, was bis auf weiteres im Kanton Glarus gilt:

Veranstaltungen mit Personen unter 1000 Personen können solange stattfinden, als im Kanton Glarus keine Menschen positiv auf das Coronavirus getestet werden. Die bisher untersuchten Verdachtsfälle im Kanton Glarus sind negativ. 

Die aktuelle Lage wird laufend überprüft. Die kantonalen Behörden werden jederzeit neue Vorkehrungen treffen, falls sich diese als notwendig erweisen. 

www.gl.ch/coronavirus

Übersicht über alle kantonalen Mitteilungen, Merkblätter usw.

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