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Der Kanton Glarus erhält eine Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung

Vlnr: Maya Schaniel, Özgur Babaigyt, Pia Hofstetter (Betriebskommission), Peter Grimm (Fachstellenleiter), Lukas Beerli (Vertretung Kanton in Betriebskommission), vorne: Roland Dürr (Betriebskommission, Gesch.leiter Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell-Glarus) • Foto: zvg

Departement Volkswirtschaft und Inneres • Der Kanton Glarus erhält eine Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung. Die Pro Infirmis Glarus eröffnet die Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung im Auftrag des Kantons Glarus. Damit wird ein wichtiger Schritt in der kantonalen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention gemacht.

Im Auftrag des Kantons Glarus hat die Pro Infirmis Glarus kürzlich eine Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen eröffnet. Die Fachstelle wird neben der kantonalen Unterstützung auch von der Glarner Gemeinnützigen, der Raiffeisenbank Glarnerland und der Hans Heinrich Heer Stiftung finanziell mitgetragen. Geleitet wird die Fachstelle von Peter Grimm, einem langjährigen Mitarbeiter von Pro Infirmis Glarus, der sich sowohl beruflich als auch privat für das Thema Selbstvertretung engagiert. Grimm ist Mitglied von Mitsprache Glarus und Moderator bei Winklusion, einer Organisation, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzt.

Die Eröffnung dieser Fachstelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven GesellschaftPeter Grimm

"Ich freue mich, dass der Kanton Glarus erkannt hat, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, selbst für ihre Interessen einzustehen», sagt Grimm weiter. Gemeinsam werde man daran arbeiten, die Selbstvertretung zu stärken und Barrieren abzubauen. Eine Betriebskommission wird die Arbeit der Fachstelle begleiten, in der auch Selbstvertreter vertreten sind. Diese Kommission soll sicherstellen, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in der Arbeit der Fachstelle im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden.

Behindertenwesen weiterentwickeln – Zeichen setzen

Als Ansprechpartner seitens des Kantons Glarus steht Lukas Beerli von der kantonalen Fachstelle Behindertenfragen und soziale Einrichtungen zur Verfügung. Sowohl Beerli als auch Grimm sind sich der Bedeutung der Umsetzung des Auftrags, der aus der UN-Behindertenrechtskonvention erwächst, bewusst. Der Kanton Glarus hat bereits seit einiger Zeit intensive Bemühungen unternommen, das Behindertenwesen weiterzuentwickeln, und dabei auch Menschen mit Behinderungen direkt in den Prozess einbezogen. Die Aufgaben der Fachstelle umfassen die Fachberatung im Sinne der Vernetzung von Selbstvertretenden und Institutionen. Sie führt sensibilisierende Massnahmen durch und organisiert Bildungsveranstaltungen. Das Ziel ist es, dass sich Selbstvertretende im Kanton Glarus zusammenschliessen und die Öffentlichkeit für das Thema Selbstvertretung sensibilisieren. Die Fachstelle unterstützt den Kanton Glarus bei der Angebotsentwicklung im Behindertenbereich und in der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Mit der Eröffnung der Fachstelle zur Förderung von Selbstvertretung setzen der Kanton Glarus und die Pro Infirmis Glarus ein wichtiges Zeichen für die Stärkung der Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus und den unterstützenden Organisationen verspricht eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele und eine positive Entwicklung im Behindertenwesen des Kantons.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Abkommen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und fördert. Sie wurde in der Schweiz im Jahr 2014 in Kraft gesetzt. Im Wesentlichen zielt die UN-BRK darauf ab, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten. Dazu gehören Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Arbeit, Mobilität, Teilhabe an kulturellem und politischem Leben sowie Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt. Die UN-BRK ist ein wichtiges Instrument, um die Würde, Autonomie und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern.

Glarner Aktionstage Behindertenrechte 2024 vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024
Menschen mit Behinderung sind täglich mit Hindernissen konfrontiert. Während eines Monats finden im Glarnerland und in der ganzen Schweiz Aktionen statt. Diese leisten einen Beitrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Machen Sie mit und besuchen Sie die Aktivitäten. Infos und Termine finden Sie auf www.zukunft-inklusion.ch/gl

Medienkontakt
Lukas Beerli, Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen: 055 646 66 98 I  lukas.beerli@gl.ch I www.gl.ch

 

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